Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Dokumente zur Einschätzung, ob die Normen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), "Rechtsbruch", und/oder Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), "Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken", sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur Einschätzung, ob die No…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274082]
Datum
26. März 2023 14:49
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Einschätzung, ob die Normen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), "Rechtsbruch", und/oder Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), "Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken", sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 274082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274082/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesamt für Justiz
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274082] Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 366/2023 Se…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274082]
Datum
30. März 2023 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 366/2023 Sehr geehrter Herr Beier, Ihrem Informationsbegehren kann ich nicht entsprechen, da dem Bundesamt für Justiz hierzu keine Informationen vorliegen. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach dem IFG nicht. In Anbetracht dessen stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden. Informationen zu Ihrem Begehren finden Sie möglicherweise unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
AW: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274082] Sehr << Anrede >> v…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274082]
Datum
30. März 2023 10:42
An
Bundesamt für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 274082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274082/