Lieferung von Uranmunition an die Ukraine

Welche Haltung hat die Bundesregierung in dieser Frage nachdem Großbritannien die Lieferung beschlossen hat? Ergibt sich daraus für das Auswärtige Amt ein Anlass zu Aktivitäten gegenüber der britischen Regierung und/oder der NATO?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
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Klaus Seibert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Haltung hat die Bundesregierun…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
Klaus Seibert
Betreff
Lieferung von Uranmunition an die Ukraine [#279857]
Datum
26. Mai 2023 09:25
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Haltung hat die Bundesregierung in dieser Frage nachdem Großbritannien die Lieferung beschlossen hat? Ergibt sich daraus für das Auswärtige Amt ein Anlass zu Aktivitäten gegenüber der britischen Regierung und/oder der NATO?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Seibert Anfragenr: 279857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279857/ Postanschrift Klaus Seibert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Seibert

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Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Seibert, Ihre Nachricht ist im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eingegangen. Das In…
Von
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Betreff
AW: Lieferung von Uranmunition an die Ukraine [#279857]
Datum
26. Mai 2023 11:55
Status
Sehr geehrter Herr Seibert, Ihre Nachricht ist im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten eingegangen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie Schreiben, E-Mails u. ä.. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die zuständige Stelle, in diesem Fall vermutlich das Auswärtige Amt. Für Anfragen, die den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Ihr Schreiben wird nicht weitergeleitet. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen