BMVg
R I 1 – Az 39-22-17/A5/V244
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 5. August 2022
Anlagen: - 2 - (Abschlussbericht NVA vom 30. Juli
1997, BT- Drucksache 12/2026)
Sehr geehrter Herr Nikias,
ich nehme Bezug zu Ihrem Antrag vom 5. August 2022.
Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, Ihnen folgende Informationen zu
übersenden:
"Über welche Waffen(-systeme) sowie über welche Munition aus NVA-Beständen
verfügt die Bundeswehr noch heute in Material- bzw. Munitionsdepots und
warum werden diese nicht an die UKR Armee geliefert?
Könnten durch eine Lieferung an die UKR dem Steuerzahler Kosten für die
Einlagerung bzw. eine spätere Entsorgung erspart werden?"
Bezugnehmend auf Ihre erste Frage teile ich Ihnen folgendes Ergebnis mit:
Nach entsprechender Recherche befinden sich folgende Waffen bzw.
einschlägige Wehrmaterialien aus den Beständen der NVA noch im Besitz der
Bundeswehr:
Das aus NVA Beständen stammende Schleppboot WARNOW (Klasse 945/12)
befindet sich im Dienst der Bundeswehr (ehemals Klasse 660/08,
Indienststellung 12.12.1989, ab 21.09.2010 Klasse 945/12).
Die Außerdienststellung dieser Einheit ist für 2025 geplant.
Zusätzlich befinden sich Restbestände von NVA-Material zur musealen
Verwendung in den folgenden Einrichtungen:
• Panzermuseum Munster,
• Militärhistorisches Museum Dresden,
• Militärhistorisches Museum Berlin-Gatow,
• Wehrtechnische Studiensammlung des BAAINBw Koblenz.
Im Besitz der Wehrtechnischen Studiensammlung des BAAINBw befinden sich
vereinzelt Handwaffen, Fahrzeuge und Uniformen, die teilweise auch zu
Ausbildungszwecken genutzt werden.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich noch vereinzelt
Wehrmaterial (z.B. Taschenlampen o.Ä.) im Besitz der Bundeswehr befindet.
Hinsichtlich der im Besitz der Bundeswehr befindlichen STRELA-Raketen aus
NVA-Beständen wird auf die bereits medial öffentlich zugänglichen
Informationen hingewiesen.
Soweit möglich wurden die Systeme an die Ukraine übergeben.
Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen wie in der Beantwortung der Frage 1
dargestellt mit, dass sich Wehrmaterial der ehemaligen NVA nur noch in
geringem Umfang im Bestand der Bundeswehr befindet. Aufgrund der geringen
Stückzahlen und der überwiegenden musealen Verwendung bzw. der Nutzung für
Ausbildungszwecke, bestehen aktuell keine Planungen zur weiteren
Verringerung des Materialumfangs. Es sind keine zusätzlichen Kosten für
die Einlagerung oder Verwertung des Materials zu erwarten.
Ergänzend übersende ich Ihnen zur weiteren Information den Bericht der
Bundesregierung über den Abschluss der Verwertung des überschüssigen
Materials der ehemaligen NVA vom 30. Juli 1997 (Anlage 1) sowie die
BT-Drucksache 12/2026 "Verwendung und Weitergabe von Waffen, Geräten,
Ausrüstungen, Munition und anderen militärischen Gegenständen der
ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA)" vom 31. Januar 1992 (Anlagen).
Mit freundlichen Grüßen