Lieferung von Waffen aus NVA-Beständen an die Ukraine

Über welche Waffen(systeme) sowie über welche Munition aus NVA-Beständen verfügt die Bundeswehr noch heute in Material- bzw. Munitionsdepots und warum werden diese nicht an die UKR Armee geliefert?

Könnten durch eine Lieferung an die UKR dem Steuerzahler Kosten für die Einlagerung bzw. eine spätere Entsorgung erspart werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • 0 Follower:innen
Jannis Nikias
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Über welche Waffe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Jannis Nikias
Betreff
Lieferung von Waffen aus NVA-Beständen an die Ukraine [#256365]
Datum
5. August 2022 05:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über welche Waffen(systeme) sowie über welche Munition aus NVA-Beständen verfügt die Bundeswehr noch heute in Material- bzw. Munitionsdepots und warum werden diese nicht an die UKR Armee geliefert? Könnten durch eine Lieferung an die UKR dem Steuerzahler Kosten für die Einlagerung bzw. eine spätere Entsorgung erspart werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Nikias Anfragenr: 256365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256365/
Mit freundlichen Grüßen Jannis Nikias
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V244 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Aug…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Lieferung von Waffen aus NVA-Beständen an die Ukraine [#256365]
Datum
5. August 2022 08:29
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V244 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Nikias, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 5. August 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V244 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V244 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Lieferung von Waffen aus NVA-Beständen an die Ukraine [#256365]
Datum
27. September 2022 10:39
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V244 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. August 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Nikias, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 5. August 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 – Az 39-22-17/A5/V244 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. Aug…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Lieferung von Waffen aus NVA-Beständen an die Ukraine [#256365]
Datum
13. Oktober 2022 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 – Az 39-22-17/A5/V244 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. August 2022 Anlagen: - 2 - (Abschlussbericht NVA vom 30. Juli 1997, BT- Drucksache 12/2026) Sehr geehrter Herr Nikias, ich nehme Bezug zu Ihrem Antrag vom 5. August 2022. Mit Ihrem Antrag haben Sie gebeten, Ihnen folgende Informationen zu übersenden: "Über welche Waffen(-systeme) sowie über welche Munition aus NVA-Beständen verfügt die Bundeswehr noch heute in Material- bzw. Munitionsdepots und warum werden diese nicht an die UKR Armee geliefert? Könnten durch eine Lieferung an die UKR dem Steuerzahler Kosten für die Einlagerung bzw. eine spätere Entsorgung erspart werden?" Bezugnehmend auf Ihre erste Frage teile ich Ihnen folgendes Ergebnis mit: Nach entsprechender Recherche befinden sich folgende Waffen bzw. einschlägige Wehrmaterialien aus den Beständen der NVA noch im Besitz der Bundeswehr: Das aus NVA Beständen stammende Schleppboot WARNOW (Klasse 945/12) befindet sich im Dienst der Bundeswehr (ehemals Klasse 660/08, Indienststellung 12.12.1989, ab 21.09.2010 Klasse 945/12). Die Außerdienststellung dieser Einheit ist für 2025 geplant. Zusätzlich befinden sich Restbestände von NVA-Material zur musealen Verwendung in den folgenden Einrichtungen: • Panzermuseum Munster, • Militärhistorisches Museum Dresden, • Militärhistorisches Museum Berlin-Gatow, • Wehrtechnische Studiensammlung des BAAINBw Koblenz. Im Besitz der Wehrtechnischen Studiensammlung des BAAINBw befinden sich vereinzelt Handwaffen, Fahrzeuge und Uniformen, die teilweise auch zu Ausbildungszwecken genutzt werden. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass sich noch vereinzelt Wehrmaterial (z.B. Taschenlampen o.Ä.) im Besitz der Bundeswehr befindet. Hinsichtlich der im Besitz der Bundeswehr befindlichen STRELA-Raketen aus NVA-Beständen wird auf die bereits medial öffentlich zugänglichen Informationen hingewiesen. Soweit möglich wurden die Systeme an die Ukraine übergeben. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen wie in der Beantwortung der Frage 1 dargestellt mit, dass sich Wehrmaterial der ehemaligen NVA nur noch in geringem Umfang im Bestand der Bundeswehr befindet. Aufgrund der geringen Stückzahlen und der überwiegenden musealen Verwendung bzw. der Nutzung für Ausbildungszwecke, bestehen aktuell keine Planungen zur weiteren Verringerung des Materialumfangs. Es sind keine zusätzlichen Kosten für die Einlagerung oder Verwertung des Materials zu erwarten. Ergänzend übersende ich Ihnen zur weiteren Information den Bericht der Bundesregierung über den Abschluss der Verwertung des überschüssigen Materials der ehemaligen NVA vom 30. Juli 1997 (Anlage 1) sowie die BT-Drucksache 12/2026 "Verwendung und Weitergabe von Waffen, Geräten, Ausrüstungen, Munition und anderen militärischen Gegenständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA)" vom 31. Januar 1992 (Anlagen). Mit freundlichen Grüßen

Dokumente