Liegenschaften des BKA

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Das BKA unterhält diverse Liegenschaften im Bundesgebiet, davon 6 offizielle in Wiesbaden, 3 offizielle in Berlin, 1 offizielle in Meckenheim und diverse weitere bekannte.

Im Rahmen dieser Anfrage bitte ich um Klärung:

a) Welche Abteilungen und Referate sind in den jeweiligen Liegenschaften angesiedelt (bitte nach einzelnen Liegenschaften W1-W6, M1, B1-3 aufschlüsseln und die Abteilungen / Referate benennen)

b) Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch den Unterhalt der Liegenschaften des BKA (bitte nach einzelnen Liegenschaften W1-W6, M1, B1-3 aufschlüsseln, eine grobe Summe pro Liegenschaft ist als Antwort ausreichend)

Ich frage mich, warum eine Bundesbehörde mehr Liegenschaften besitzen muss, als andere Bundesbehörden, obwohl die Gebäude in der George-Marshall-Straße und der Thaerstr. bereits relativ riesig in ihrer Dimension sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BKA unterhält d…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liegenschaften des BKA [#167862]
Datum
5. Oktober 2019 00:27
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BKA unterhält diverse Liegenschaften im Bundesgebiet, davon 6 offizielle in Wiesbaden, 3 offizielle in Berlin, 1 offizielle in Meckenheim und diverse weitere bekannte. Im Rahmen dieser Anfrage bitte ich um Klärung: a) Welche Abteilungen und Referate sind in den jeweiligen Liegenschaften angesiedelt (bitte nach einzelnen Liegenschaften W1-W6, M1, B1-3 aufschlüsseln und die Abteilungen / Referate benennen) b) Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler durch den Unterhalt der Liegenschaften des BKA (bitte nach einzelnen Liegenschaften W1-W6, M1, B1-3 aufschlüsseln, eine grobe Summe pro Liegenschaft ist als Antwort ausreichend) Ich frage mich, warum eine Bundesbehörde mehr Liegenschaften besitzen muss, als andere Bundesbehörden, obwohl die Gebäude in der George-Marshall-Straße und der Thaerstr. bereits relativ riesig in ihrer Dimension sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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