Liegenschaften und Behörden des BMVg im Münchner Norden

für den Münchner Norden (Bundeswahlkreis 217 München-Nord):
1. eine Liste aller Behörden und anderer Institutionen im Geschäftsbereich des BMVg mit Adresse,
2. eine Liste aller Liegenschaften, die dem BMVg bzw. untergeordneten Behörden und anderer Institutionen im Geschäftsbereich des Ministeriums zuzuordnen sind, mit Adresse und Grundfläche der jeweiligen Liegenschaft.

Ich würde mich freuen, wenn Sie die beiden Listen in Form einer Tabellenkalkulation schicken könnten (xlsx oder ods)

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für den Münchner…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liegenschaften und Behörden des BMVg im Münchner Norden [#20803]
Datum
27. März 2017 11:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für den Münchner Norden (Bundeswahlkreis 217 München-Nord): 1. eine Liste aller Behörden und anderer Institutionen im Geschäftsbereich des BMVg mit Adresse, 2. eine Liste aller Liegenschaften, die dem BMVg bzw. untergeordneten Behörden und anderer Institutionen im Geschäftsbereich des Ministeriums zuzuordnen sind, mit Adresse und Grundfläche der jeweiligen Liegenschaft. Ich würde mich freuen, wenn Sie die beiden Listen in Form einer Tabellenkalkulation schicken könnten (xlsx oder ods) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu Liegenschaften und Behörden des BMVg im Münchner Norden habe ich zur…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Liegenschaften und Behörden des BMVg im Münchner Norden [#20803]
Datum
5. April 2017 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage zu Liegenschaften und Behörden des BMVg im Münchner Norden habe ich zur Bearbeitung erhalten. Nach Zusammenstellung der von Ihnen erbetenen Informationen werden Sie eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg IUD I 6 3. Mai 2017 Az. 01-54-00 Sehr geehrtA…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Liegenschaften und Behörden des BMVg im Münchner Norden [#20803]
Datum
3. Mai 2017 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg IUD I 6 3. Mai 2017 Az. 01-54-00 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes -Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722), das durch Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, zu Liegenschaften und Dienststellen der Bundeswehr im Bundestagswahlkreis 217 - München-Nord - vom 27. März 2017 antworte ich Ihnen wie folgt. Im Wahlkreis 217 des Deutschen Bundestages befinden sich zwei Liegenschaften der Bundeswehr: - Fürst-Wrede-Kaserne, Ingolstädter Straße 240, 80939 München (Fläche: ca. 260409 m2), - Ernst-von-Bergmann-Kaserne, Neuherbergstraße 11, 80937 München (Fläche: ca. 327160 m2). In der Fürst-Wrede-Kaserne sind folgende Dienststellen verortet: - Landeskommando Bayern, - Zentrum Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Bundeswehr, Teile München, - Logistikkommando der Bundeswehr, Teile München, - Logistikzentrum der Bundeswehr, Teile München, - Regionalstab Territoriale Aufgaben Süd, Teile München, - Katholisches Militärdekanat München, - Evangelisches Militärdekanat, - Feldjägerregiment 3, - Bundeswehrfachschule, Betreuungsstelle München, - Kraftfahrausbildungszentrum München, - Zivile Aus- und Weiterbildungsstelle, Betreuungsstelle, - Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München, Finanzen und interne Dienste - Stab Sanitätsunterstützungszentrum München, - Sanitätsakademie der Bundeswehr, IV. Inspektion, - Bundessprachenamt, Teile München. In der Ernst-von Bergmann-Kaserne sind folgende Dienststellen verortet: - Bundeswehrfachschule München, - Evangelischer Militärpfarrer München, - Katholischer Militärpfarrer München, - Sanitätsunterstützungszentrum München, - Sanitätsakademie der Bundeswehr, - Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München, Objektmanagement, - Bundessprachenamt, Teile München, - Betriebsmedizin München, - Zentrum Medizinischer ABC- Schutz der Bw. Kosten Für diese Information erhebe ich keine Kosten, § 10 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 IFG i.V.m. § 1 Absatz 1, Anlage Teil A Nr. 1.1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150, 53123 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen