Liegenschaftserschließung Pergolenviertel

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Protokoll der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 19.09.2016 heißt es:
"Herr Harms, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, stellt anhand einer Präsentation den südlichen Abschnitt des Pergolenviertels vor."

Bitte stellen Sie mir diese Präsentation in elektronischer Form zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Protokoll der Sitzung…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Liegenschaftserschließung Pergolenviertel [#19468]
Datum
2. Dezember 2016 13:25
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Protokoll der Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 19.09.2016 heißt es: "Herr Harms, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, stellt anhand einer Präsentation den südlichen Abschnitt des Pergolenviertels vor." Bitte stellen Sie mir diese Präsentation in elektronischer Form zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: Liegenschaftserschließung Pergolenviertel [#19468]
Datum
5. Dezember 2016 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 02.12.2016 eingegangen. Ob Ihnen ein Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Interner Service. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Wie in Ihrer Anfrage genannt, werden wir uns melden, falls Gebühren entstehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrter Herr Kahnt, in der Anlage erhalten Sie wie gewünscht die Präsentation vom 19.09.2016. Diese finden …
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
Liegenschaftserschließung Pergolenviertel
Datum
19. Dezember 2016 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, in der Anlage erhalten Sie wie gewünscht die Präsentation vom 19.09.2016. Diese finden Sie auch mit dem nachfolgenden Link im Internet: https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/allris.net.asp Dort gibt es alle öffentlichen Informationen über Drucksachen, Einladungen und Niederschriften der Ausschüsse in Hamburg-Nord. Diese Auskunft bzw. Übersendung der Präsentation ist gebührenfrei. Sofern Sie einen Papierausdruck benötigen, werden Gebühren fällig. Viele Grüße