LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flüchtlinge

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anordnung, nach der Flüchtlinge unter Umständen bis auf einen Selbstbehalt von 350 Euro ihr Geld bei Ankunft in Baden-Württemberg abgeben müssen (vgl. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-und-bayern-fluechtlinge-muessen-bargeld-abgeben.233ec390-e157-4436-ab76-f5d09ca8d857.html)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Januar 2016
  • Frist
    20. Februar 2016
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anordnung, nach de…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flüchtlinge [#12578]
Datum
21. Januar 2016 12:37
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Anordnung, nach der Flüchtlinge unter Umständen bis auf einen Selbstbehalt von 350 Euro ihr Geld bei Ankunft in Baden-Württemberg abgeben müssen (vgl. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-und-bayern-fluechtlinge-muessen-bargeld-abgeben.233ec390-e157-4436-ab76-f5d09ca8d857.html) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flücht…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flüchtlinge [#12578]
Datum
15. März 2016 17:08
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flüchtlinge" vom 21.01.2016 (#12578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Anfragenr: 12578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht, die uns vom Innenministerium zur Beantwortung weiter…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flüchtlinge [#12578]
Datum
22. März 2016 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Nachricht, die uns vom Innenministerium zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Gemäß § 7a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann von Leistungsberechtigten wegen der ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach dem AsylbLG Sicherheit verlangt werden, soweit Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 AsylbLG vorhanden ist. Da es sich beim AsylbLG um ein Bundesgesetz handelt, ist die Rechtsgrundlage in jedem Bundesland gleich. Zu seiner Anwendung bedarf es auch keiner gesonderten Anordnung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de<http://www.gesetze-im-internet.de> kostenlos zur Verfügung. Dort können Sie auch das Asylbewerberleistungsgesetz abrufen. Mit freundlichen Grüßen