LIFG-Anfrage: Anordnung Geldabgabe Flüchtlinge
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Anordnung, nach der Flüchtlinge unter Umständen bis auf einen Selbstbehalt von 350 Euro ihr Geld bei Ankunft in Baden-Württemberg abgeben müssen (vgl. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.baden-wuerttemberg-und-bayern-fluechtlinge-muessen-bargeld-abgeben.233ec390-e157-4436-ab76-f5d09ca8d857.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum21. Januar 2016
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20. Februar 2016
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