LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Böblingen

Eine Liste der Orte, welche die Polizei Böblingen [Polizeipräsidium Ludwigsburg] derzeit -gemäß ihrer Erfahrung - als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der…
An Polizeipräsidium Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Böblingen [#35350]
Datum
30. Dezember 2018 11:19
An
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Orte, welche die Polizei Böblingen [Polizeipräsidium Ludwigsburg] derzeit -gemäß ihrer Erfahrung - als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Sehr geehrtAntragsteller/in in Böblingen sind keine Örtlichkeiten als "von Kriminalität belastete Orte"…
Von
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Betreff
WG: LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Böblingen [#35350]
Datum
2. Januar 2019 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Böblingen sind keine Örtlichkeiten als "von Kriminalität belastete Orte" i.S.d. § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG eingestuft. Freundliche Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich herzlichst für die schnelle Bearbeitung bedanken und wünsche Ihnen…
An Polizeipräsidium Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Böblingen [#35350]
Datum
2. Januar 2019 14:56
An
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich herzlichst für die schnelle Bearbeitung bedanken und wünsche Ihnen und ihren Kollegen einen guten Start ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>