LIFG-Anträge

1. Gibt es im Staatsministerium eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst?
2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Staatsministerium seit 1.1.2016 eingegangen?
3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet?
4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    14. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es im …
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anträge [#61844]
Datum
15. März 2019 15:21
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es im Staatsministerium eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst? 2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Staatsministerium seit 1.1.2016 eingegangen? 3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet? 4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
Antowrt LIFG-Antrag 20190401
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Antowrt LIFG-Antrag 20190401
Datum
5. April 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Antwort LIFG-Antrag 20190401
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Antwort LIFG-Antrag 20190401
Datum
5. April 2019 14:28
Status

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AW: Antwort LIFG-Antrag 20190401 [#61844] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. …
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort LIFG-Antrag 20190401 [#61844]
Datum
5. April 2019 18:57
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Könnten Sie mir bitte zusätzlich die jeweilige Höhe der vier gebührenpflichtigen Fälle nennen? Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>