LIFG-Anträge

1. Gibt es im Rechnungshof eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst?
2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Rechnungshof seit 1.1.2016 eingegangen?
3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet?
4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    14. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es im …
An Rechnungshof Baden Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anträge [#61845]
Datum
15. März 2019 15:22
An
Rechnungshof Baden Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es im Rechnungshof eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst? 2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Rechnungshof seit 1.1.2016 eingegangen? 3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet? 4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rechnungshof Baden Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage an den Rechnungshof Baden-Württemberg, die wir Ihnen…
Von
Rechnungshof Baden Württemberg
Betreff
AW: LIFG-Anträge [#61845]
Datum
18. März 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Anfrage an den Rechnungshof Baden-Württemberg, die wir Ihnen wie folgt beantworten: 1. Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat eine zentrale Stelle, welche Anträge nach dem LIFG erfasst und bearbeitet. Die Bearbeitung obliegt im Rechnungshof dem Bürgerbeauftragten (Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit). 2. Seit dem 1.1.2016 hat der Rechnungshof zwei konkrete Anträge nach dem LIFG erhalten. Daneben bekommt der Rechnungshof eine Vielzahl an Bürgeranfragen zugestellt, die nicht direkt auf das LIFG rekurrieren. 3. Es wurden noch keine Gebühren und /oder Auslagen berechnet bzw. erhoben. 4. Demnach noch keine. Mit freundlichen Grüßen