LIFG-Anträge

1. Gibt es im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst?
2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit 1.1.2016 eingegangen?
3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet?
4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    14. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es im …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anträge [#61642]
Datum
15. März 2019 08:40
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst? 2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit 1.1.2016 eingegangen? 3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet? 4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
22-0510.32/32/1 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Antrag nach Lan…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 15. März 2019: LIFG-Antrag zum Thema LIFG-Anträge
Datum
28. März 2019 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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22-0510.32/32/1 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 15. März 2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte zusätzlich mitteilen, wel…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 15. März 2019: LIFG-Antrag zum Thema LIFG-Anträge [#61642]
Datum
28. März 2019 17:21
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte zusätzlich mitteilen, welche Höhe die Gebühr in den vier Fällen jeweils hatte? Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
22-0510.32/32/2 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung des Bescheid vom 28. März 2019 teilen wir Ihnen fol…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 15. März 2019: LIFG-Antrag zum Thema LIFG-Anträge [#61642]
Datum
29. März 2019 07:50
Status
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22-0510.32/32/2 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung des Bescheid vom 28. März 2019 teilen wir Ihnen folgendes mit: In den vier Fällen, in denen für Bescheide nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Gebühren erhoben wurden, hatten diese die folgende Höhe: - 20,50 Euro - 80,00 Euro - 143,50 Euro - 150,00 Euro Mit freundlichen Grüßen