"Linksextremismus". Anrufer und Kosten

Wieviele "ernsthafte Anrufer" über die Aussteiger-Hotline für Linksextreme gab es 2014 bis heute (Juli 2017)?
Wie hoch waren die Kosten für diese Hotline in diesem Zeitraum?

Wie finden die Anrufer Eingang in die Statistik? Gibt es Tabellen oder Publikationen, die einsehbar sind?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele "e…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
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Betreff
"Linksextremismus". Anrufer und Kosten [#23946]
Datum
17. Juli 2017 13:29
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele "ernsthafte Anrufer" über die Aussteiger-Hotline für Linksextreme gab es 2014 bis heute (Juli 2017)? Wie hoch waren die Kosten für diese Hotline in diesem Zeitraum? Wie finden die Anrufer Eingang in die Statistik? Gibt es Tabellen oder Publikationen, die einsehbar sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV_74057/Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV_74057/Anfrage
Datum
18. Juli 2017 14:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
48,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: BfV_74057/Anfrage [#23946] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Können S…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BfV_74057/Anfrage [#23946]
Datum
19. Juli 2017 13:44
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Können Sie mir mitteilen, wo ich obigen Informationen finden kann? Im Verfassungsschutzbericht 2016 noch in den letzten Newslettern finde ich etwas dazu. Sollten die von mir erfragten Informationen geheim o.ä. sein (was ich mir kaum vorstellen kann), bitte ich um kurze Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Verfassungsschutz
BFV 74445/ Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BFV 74445/ Anfrage
Datum
20. Juli 2017 07:08
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „"Linksextremismus". Anrufer und Kosten“ [#23946]
Datum
1. August 2017 14:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23946 Ich bin der Meinung, dass der Verweis auf §3 Nr. 8 IFG nur als Vorwand benutzt wird, um meine Anfrage nicht zu beantworten. Ältere Anfragen wurden bereits beanwortet, vgl. BT-Drs. 18/2865 unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/028/1802865.pdf oder BT-Drs. 18/2217 unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802217.pdf. Ich glaube, meine Anfrage wurde pauschal abgelehnt, ohne konkrete Ablehnungsgründe zu nennen, da ich bspw. auch nicht nach "geheimen" Informationen o.ä. frage, sondern lediglich nach der Anzahl von Anrufern. Der Verweis auf Publikationen seitens der Behörde erwies sich ebenfalls als fruchtlos, da die erfragten Zahlen nicht veröffentlicht wurden und auf konkrete Nachfrage meinerseits hin, ich keine weiteren Informationen erhielt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-725/012 II#0262 Die Bundesbeauftragte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 15-725/012 II#0262
Datum
16. August 2017 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
72,3 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-725/012 II#0262 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen