Liposuktion bei Lipödem

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt?

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils?
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils?
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils?
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liposuktion bei Lipödem [#225293]
Datum
21. Juli 2021 11:05
An
Bezirksamt Hamburg-Harburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? 1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen? In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint? Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang? In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen? 2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)? In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint? Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen? 3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat? In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt? II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut? Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an? Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet? Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie? Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen? Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt? IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus. V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225293/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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