Liposuktion bei Lipödem

1) In wievielen Fällen hatten Sie seit dem 01.01.2016 über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem zu entscheiden?

2) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem anerkannt?
Mit welcher Begründung?
In wievielen Fällen wurde die Beihilfefeähigkeit als sog. „Potentialbehandlung“ (d.h. Methode die noch nicht wissenschaftlich anerkannt ist) anerkannt?
In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt?
In wievielen Fällen wurde abweichend vom Ergebnis des Gutachtens entschieden? Weshalb wurde abgewichen?
Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem?

3) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt?
Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem?
In wievielen Fällen wurde gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben?
In wievielen Fällen wurde dem Widerspruch abgeholfen? Weshalb wurde jeweils abgeholfen?
In wievielen Fällen kam es zu Klageverfahren?
Wie gingen diese jeweils aus?

4) In wievielen Fällen wurden die eingereichten Rechnungen der Liposuktion vollständig erstattet? In wievielen Fällen erfolgte eine nur teilweise Erstattung? Mit welcher Begründung jeweils?

5) Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. zum Umgang mit der Liposuktion bei Lipödem? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

6) Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) In wievielen Fällen …
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liposuktion bei Lipödem [#225139]
Datum
18. Juli 2021 17:02
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) In wievielen Fällen hatten Sie seit dem 01.01.2016 über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem zu entscheiden? 2) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem anerkannt? Mit welcher Begründung? In wievielen Fällen wurde die Beihilfefeähigkeit als sog. „Potentialbehandlung“ (d.h. Methode die noch nicht wissenschaftlich anerkannt ist) anerkannt? In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt? In wievielen Fällen wurde abweichend vom Ergebnis des Gutachtens entschieden? Weshalb wurde abgewichen? Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem? 3) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem abgelehnt? Mit welcher Begründung? In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt? Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem? In wievielen Fällen wurde gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben? In wievielen Fällen wurde dem Widerspruch abgeholfen? Weshalb wurde jeweils abgeholfen? In wievielen Fällen kam es zu Klageverfahren? Wie gingen diese jeweils aus? 4) In wievielen Fällen wurden die eingereichten Rechnungen der Liposuktion vollständig erstattet? In wievielen Fällen erfolgte eine nur teilweise Erstattung? Mit welcher Begründung jeweils? 5) Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. zum Umgang mit der Liposuktion bei Lipödem? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus. 6) Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225139/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Kassel
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Bitte teilen Sie mir mit, ob sich …
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
WG: Liposuktion bei Lipödem [#225139]
Datum
22. Juli 2021 11:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Bitte teilen Sie mir mit, ob sich Ihr Antrag nach § 80 HDSIG auf Sie als natürliche Person bezieht. Ferner würde ich Sie bitten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Ich bedanke mich im Voraus und wünsche Ihnen viel Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen