Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13)

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2017
  • Frist
    23. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste A: (Öf…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#25385]
Datum
21. November 2017 19:13
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13) Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Liste der jugendgefährdenden Trägermedien Sehr geehrtAntragsteller/in die Liste der jugendgefährdenden Trägermedi…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
Liste der jugendgefährdenden Trägermedien
Datum
23. November 2017 10:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Liste der jugendgefährdenden Trägermedien wird öffentlich geführt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger). Insoweit ist das IFG hier nicht einschlägig. Bitte teilen Sie uns Ihre postalische Anschrift mit. Wir lassen Ihnen dann ein Freiexemplar unserer Publikation "BPjM aktuell" zukommen, in dem Sie die aktuelle Liste der jugendgefährdenden Trägermedien finden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Liste der jugendgefährdenden Trägermedien [#25385] Sehr geehrte Damen und Herren, ...Meine postalische Anschr…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der jugendgefährdenden Trägermedien [#25385]
Datum
26. November 2017 17:24
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Meine postalische Anschrift lautet: Jürgen Antragsteller/in Michaelstr. 76 47804 Krefeld Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25385 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
AW: Liste der jugendgefährdenden Trägermedien [#25385] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Liste der jugendgefährdenden Trägermedien [#25385]
Datum
27. November 2017 12:18
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bestellformularpropertypdfbereichbpjmsprachederwbtrue.pdf
977,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das "BPjM-Aktuell" ist das Amtliche Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), in dem die Indizierungslisten zu Filmen, Computer- bzw. Videospielen, Printmedien und Tonträgern veröffentlicht werden. Ferner finden Sie im "BPjM-Aktuell" die Listen der bundesweiten Beschlagnahmen gemäß den §§ 86a, 130, 130a, 131, 184a, 184b und 184c des Strafgesetzbuches, soweit die BPjM Kenntnis hierüber erlangt hat. Im redaktionellen Teil informieren wir Sie regelmäßig mit Fachaufsätzen, Gerichtsentscheidungen und aktuellen Meldungen über Wissenswertes und Neuerungen im Jugendmedienschutz. Zur Bestellung von Einzelheften (15 € inkl. Versandkosten) oder des Jahresabonnements (45 € inkl. Versandkosten) finden Sie ein Bestellformular im Anhang. Dieses können Sie an <<E-Mail-Adresse>> senden. Eine Abfrage einzelner Titel kann über das Kontaktformular auf unserer Internetseite erfolgen. https://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Service/listenabfrage.html Mit freundlichen Grüßen