Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13)

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211

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Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2015
  • Frist
    14. April 2015
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Claus Celeda (Universität Wien)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste A: (Öf…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Claus Celeda (Universität Wien)
Betreff
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#8847]
Datum
12. März 2015 23:49
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13) Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Claus Celeda Universität Wien <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claus Celeda Universität Wien << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claus Celeda (Universität Wien)

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