Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13)

Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Liste als Teil des Magazins "BPJM Aktuell" erhalten
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Liste als Teil des Magazins "BPJM Aktuell" erhalten
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste A: (Öf…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#10796]
Datum
24. Juli 2015 21:59
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13) Ich verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antragsschreiben ist bei der Bundesprüfstelle eingegangen und dem zuständigen Be…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#10796]
Datum
29. Juli 2015 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antragsschreiben ist bei der Bundesprüfstelle eingegangen und dem zuständigen Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen