Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13)

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2016
  • Frist
    28. Juni 2016
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Sebastian Ulrich
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste A: (Öf…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Sebastian Ulrich
Betreff
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#16891]
Datum
27. Mai 2016 11:43
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13) Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/8211
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Ulrich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Ulrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Ulrich
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Ulrich, Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde dem Bearbeiter zugewiesen. Mit freu…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
WG: Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#16891]
Datum
30. Mai 2016 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ulrich, Ihr Antrag nach dem IFG ist eingegangen und wurde dem Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Ulrich, bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 27.05.2016 teile ich Ihnen mit, dass eine Ausgabe d…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
WG: Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#16891]
Datum
3. Juni 2016 12:59
Status
Sehr geehrter Herr Ulrich, bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 27.05.2016 teile ich Ihnen mit, dass eine Ausgabe des BPjM Aktuell heute auf dem Postwege an Sie versandt wurde. Mit freundlichen Grüßen