Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend

Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2014
  • Frist
    24. Januar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste A: (Öf…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#8211]
Datum
23. Dezember 2014 21:38
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend Bitte berücksichtigen Sie das gegen die BpJM gefällte Urteil (Az. 13 K 4674/13)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
AW: Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#8211] Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend [#8211]
Datum
29. Dezember 2014 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Mail-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Liste A An meine Postadresse geschickt.
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Via
Briefpost
Betreff
Liste A
Datum
3. Januar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
An meine Postadresse geschickt.