Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten

eine Liste mit ähnlichen Studiengängen und ob unter diesen bzgl. eines Studienwechsels der Hochschulrahmenvertrag eingehalten wird bzw. ein bundesfreundliches Verhalten existiert für Wechselmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen.
Beispiel: Mitter der 1990er führte die TU Ilmenau Medienstudiengänge ein, u.a. den Studiengang Medienwirtschaft, in welchem u.a. Führungskräfte für Film und TV ausgebildet werden sollten. Die Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF München) wurde erst Mitte der 2000er Jahre eine Kunsthochschule statt Fachhochschule, die vom Freistaat Bayern mittels BayHSchG auch vorher eine künstlerische Eignungsprüfung durchführen durfte. Allerdings ist der Studiengang Produktion und Medienwirtschaft an der HFF München gar kein richtiger Kunsthochschulstudiengang, sondern war seit jeher ein Studiengang der zu 80% Nachwuchs für die Medienwirtschaft ausbildet. Auch hat dieser Studiengang einen hohen Anteil an filmwissenschaftlichen Lehreinheiten. Ein Wechsel von der Filmwissenschaft (mit Publizistik & BWL) wehrt die HFF München in den Studiengang Produktion und Medienwirtschaft ebenso ab. Auch existieren viele weitere Unstimmigkeiten, wie z.B. vormals nicht eindeutige Angabe der Bewerbungsmöglichkeiten an der HFF München. Filmwissenschaft wird z.B. auch in Rheinland-Pfalz gelehrt, wo es keine professionelle Filmförderung gibt und ein Wechsel nach Bayern absolut sinnvoll wäre. Inwiefern achtet das Bundesministerium auf die faire Zulassung zum Studium bei Studiengängen und ergreift evtl. ein Machtwort, da der Hochschulrahmenvertrag ja weiterhin in Kraft ist?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste mit ä…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten [#9631]
Datum
2. Mai 2015 12:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste mit ähnlichen Studiengängen und ob unter diesen bzgl. eines Studienwechsels der Hochschulrahmenvertrag eingehalten wird bzw. ein bundesfreundliches Verhalten existiert für Wechselmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Beispiel: Mitter der 1990er führte die TU Ilmenau Medienstudiengänge ein, u.a. den Studiengang Medienwirtschaft, in welchem u.a. Führungskräfte für Film und TV ausgebildet werden sollten. Die Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF München) wurde erst Mitte der 2000er Jahre eine Kunsthochschule statt Fachhochschule, die vom Freistaat Bayern mittels BayHSchG auch vorher eine künstlerische Eignungsprüfung durchführen durfte. Allerdings ist der Studiengang Produktion und Medienwirtschaft an der HFF München gar kein richtiger Kunsthochschulstudiengang, sondern war seit jeher ein Studiengang der zu 80% Nachwuchs für die Medienwirtschaft ausbildet. Auch hat dieser Studiengang einen hohen Anteil an filmwissenschaftlichen Lehreinheiten. Ein Wechsel von der Filmwissenschaft (mit Publizistik & BWL) wehrt die HFF München in den Studiengang Produktion und Medienwirtschaft ebenso ab. Auch existieren viele weitere Unstimmigkeiten, wie z.B. vormals nicht eindeutige Angabe der Bewerbungsmöglichkeiten an der HFF München. Filmwissenschaft wird z.B. auch in Rheinland-Pfalz gelehrt, wo es keine professionelle Filmförderung gibt und ein Wechsel nach Bayern absolut sinnvoll wäre. Inwiefern achtet das Bundesministerium auf die faire Zulassung zum Studium bei Studiengängen und ergreift evtl. ein Machtwort, da der Hochschulrahmenvertrag ja weiterhin in Kraft ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten
Datum
12. Mai 2015
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 2. Mai 2015, in der Sie das Bundesministerium für Bildung und …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten [#9631]; Ihre E-Mail vom 02.05.2015
Datum
12. Mai 2015 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 2. Mai 2015, in der Sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Zusendung folgender Auskünfte bitten: "Eine Liste mit ähnlichen Studiengängen und ob unter diesen bzgl. eines Studienwechsels der Hochschulrahmenvertrag eingehalten wird bzw. ein bundesfreundliches Verhalten existiert für Wechselmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Inwiefern achtet das Bundesministerium auf die faire Zulassung zum Studium bei Studiengängen und ergreift evtl. ein Machtwort, da der Hochschulrahmenvertrag ja weiterhin in Kraft ist?" Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen, da die von Ihnen erbetenen Informationen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht vorliegen. Ein informelles Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zum Hochschulrahmengesetz (HRG) geht Ihnen zeitnah gesondert zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die bisherige Beantwortung dieser Anfrage. Durch persönlich…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten [#9631]; Ihre E-Mail vom 02.05.2015 [#9631]
Datum
23. Juni 2015 14:36
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die bisherige Beantwortung dieser Anfrage. Durch persönliche Erfahrung kann ich Ihnen versichern, dass sich die Länder teils nicht an den Hochschulrahmenvertrag gehalten haben. Dies ist auch selbst nichtmals in gerichtlichen Verfahren zu Hochschulprüfungen, welche die Aufnahme eines Studiums betreffen, zu beanstanden. Von daher sehe ich vielmehr, dass hier eine Gesetzeslücke existiert, die Hochschulbewerber vor Bund und Land in die Leere laufen lassen. Ist dies im Interesse des Bundesministeriums für Forschung und Bildung? Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Briefpost
Betreff
Liste ähnlicher Studiengänge / Einhaltung Hochschulrahmenvertrag bzw. von bundesfreundlichem Verhalten
Datum
3. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen