Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    270,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste all…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264685]
Datum
4. Dezember 2022 11:41
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bodenseekreis
Eine sichere Nachricht von "[geschwärzt], [geschwärzt]" <[geschwärzt]> wurde an Sie gesendet. Nac…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: [EXT] Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264685] [portal]
Datum
21. Dezember 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Eine sichere Nachricht von "[geschwärzt], [geschwärzt]" <[geschwärzt]> wurde an Sie gesendet. Nachdem Sie sich am Web-Portal des Landratsamt Bodenseekreis angemeldet haben, können Sie die Nachricht lesen. Sie können die Nachricht folgendermaßen lesen: 1. Klicken Sie auf den unten stehenden Link. 2. Wählen Sie ein Passwort und bestätigen Sie es, indem Sie es erneut eingeben. 3. Melden Sie sich mit dem gerade gewählten Passwort bei der Site an. [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] +++ [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +++ [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Bodenseekreis
Ihre Anfrage ist bei uns am 5.12.2022 eingegangen. Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage trotz der Feiertage fristg…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage ist bei uns am 5.12.2022 eingegangen. Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage trotz der Feiertage fristgerecht zu beantworten. Da die von Ihnen gewünschten Informationen nur teilweise durch elektronische Auswertung ermittelt werden können, entsteht uns ein zeitlicher Aufwand von ca. 5-8 Arbeitsstunden für die manuelle Auswertung von nicht elektronisch vorliegenden Akten, den wir Ihnen ggf. auch in Rechnung stellen würden. Je Arbeitsstunde sind Kosten in Höhe von 60,- EUR zu erwarten. Die letztlich tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit wird in Rechnung gestellt werden. Sollten Sie unter diesen Umständen auf die Beantwortung Ihrer Anfrage verzichten wollen, bitten wir um eine möglichst kurzfristige Rückantwort.
Landratsamt Bodenseekreis
Sie haben eine Secure Web Mail-Nachricht von "Wetzel, Egon" <<Name und E-Mail-Adresse>> erh…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
WG: [EXT] Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264685] [portal]
Datum
27. Januar 2023 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sie haben eine Secure Web Mail-Nachricht von "Wetzel, Egon" <<Name und E-Mail-Adresse>> erhalten. Eine Kopie wird auf mailsecure.bodenseekreis.de 30 Tage lang gespeichert und anschließend entfernt. Sie müssen sich anmelden, um diese Nachricht lesen zu können. https://mailsecure.bodenseekreis.de/web/portal/login/webmail?email=<<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Bodenseekreis
Guten Tag, mit Mail vom 21.12.2022 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage mit Kosten …
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, mit Mail vom 21.12.2022 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass für die Bearbeitung Ihrer Anfrage mit Kosten zwischen 300 und 480 Euro zu rechnen sein wird. Wir haben Sie gebeten, ob Sie unter diesen Umständen auf die Beantwortung Ihrer Anfrage verzichten wollen. Zwischenzeitlich haben wir festgestellt, dass wir bei dieser Aussage zu den zu erwartenden Kosten lediglich den Aufwand der Erfassung der wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts berücksichtigt haben. Diesen bedauerlichen Fehler des Sachbearbeiters bitten wir zu entschuldigen. Der für die Erfassung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für Privatpersonen wird zusätzlich einen Zeitaufwand von ca. 6-7 Stunden verursachen, da die Akten einzeln zu sichten und auszuwerten sind. Insgesamt wäre deshalb mit Kosten in Höhe von bis zu ca. 800-900 EUR zu rechnen. Wir möchten Sie um Mitteilung bitten, ob Sie unter diesen Umständen an der Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens festhalten. Sollten wir keine entsprechende Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie auf die Beantwortung Ihrer Anfrage verzichten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#264685] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Allerdings habe ich dazu zwe…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#264685]
Datum
27. Januar 2023 19:19
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Allerdings habe ich dazu zwei Punkte anzumerken: 1) Für die Informationen privater Personen interessiere ich mich nicht. Daher hab ich auch kein Interesse an der zusätzlichen Recherche mit den dazugehörigen Mehrkosten. 2) Laut einer Handreichung des Innenministeriums Baden-Württembergs ( https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20200529_Anwendungshinweise_LIFG_Stand.pdf , Seite 18) sowie der Gebührenverordnung Innenministerium, Nummer 20.2.3 sind die Gebühren bei „Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen“ auf 500 € gedeckelt. In diesem Zusammenhang erkläre ich mich bereit die Kosten für die ursprüngliche Anfrage (ohne die Informationen zu privater Personen) zu übernehmen, sonstige Mehrkosten lehne ich jedoch ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264685/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bodenseekreis
AW: [EXT] AW: [#264685] Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns mit, für welches Amt/Ansprec…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: [EXT] AW: [#264685]
Datum
30. Januar 2023 08:57
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns mit, für welches Amt/Ansprechpartner diese Information bestimmt ist, damit wir ihr Anliegen an die richtige Stelle weiterleiten können. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [EXT] AW: [#264685] Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort war an [geschwärzt] gerichtet. Mit freundlich…
An Landratsamt Bodenseekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXT] AW: [#264685]
Datum
30. Januar 2023 10:09
An
Landratsamt Bodenseekreis
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort war an [geschwärzt] gerichtet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 264685 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Bodenseekreis
Sie haben eine Secure Web Mail-Nachricht von "[geschwärzt], [geschwärzt]" <[geschwärzt]> erhalten…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Betreff
AW: [EXT] Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264685] [portal]
Datum
17. Februar 2023 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sie haben eine Secure Web Mail-Nachricht von "[geschwärzt], [geschwärzt]" <[geschwärzt]> erhalten. Eine Kopie wird auf mailsecure.bodenseekreis.de 30 Tage lang gespeichert und anschließend entfernt. Sie müssen sich anmelden, um diese Nachricht lesen zu können. https://mailsecure.bodenseekreis.de/web/portal/login/webmail?email=[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] +++ [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +++ [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Landratsamt Bodenseekreis
in der Anlage übersenden wir Ihnen auf Ihre Anfrage vom 05.12.2022 die gewünschten Informationen. Wegen der erford…
Von
Landratsamt Bodenseekreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
in der Anlage übersenden wir Ihnen auf Ihre Anfrage vom 05.12.2022 die gewünschten Informationen. Wegen der erforderlichen aufwändigen manuellen Auswertung der vorhandenen Akten ist uns für die Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Aufwand von 4,5 Arbeitsstunden entstanden. Gebührenentscheidung: Für die Übermittlung der von Ihnen angeforderten Informationen über wasserrechtliche Erlaubnisse erheben wir eine Gebühr in Höhe von 270,- EUR. Für die Übermittlung von Informationen über wasserrechtliche Erlaubnisse nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) können Gebühren und Auslangen nach dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebenden Gebührenrecht erhoben werden (§ 10 Abs. 1 LIFG). Maßgeblich ist hier die Gebührenrechtsverordnung des LRA Bodenseekreis vom 05.03.2018 und Nr. 1 des Produktbereichs 01.10 der Anlage 1 zur vorgenannten Gebührenrechtsverordnung. Sie sind als Antragsteller zahlungspflichtig. Die Gebühr orientiert sich im wesentlichen an dem uns entstandenen Aufwand, ist in ihrer Höhe angemessen und führt nicht zu einer unangemessenen Belastung. Die Gebühr ist sofort zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe des Buchungskennzeichens 5000-23-000182 auf das Konto des LRA Bodenseekreis bei der Sparkasse Bodensee IBAN DE 98 6905 0001 0020 1117 04 BIC SOLADES1KNZ. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung der Verwaltungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Bodenseekreis erhoben werden. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Unsere Anschriften sind: Postanschrift: Landratsamt Bodenseekreis, 88041 Friedrichshafen; Hausanschrift: Landratsamt Bodenseekreis, Glärnischstraße 1 – 3, 88045 Friedrichshafen. 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch auf elektronischen Weg erhoben werden. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Unsere De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>.