Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller aktuellen wasserr…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#268759]
Datum
26. Januar 2023 21:22
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268759/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
AW: Abfrage Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 26.0…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
AW: Abfrage
Datum
13. Februar 2023 08:43
Status
Warte auf Antwort
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4,2 KB
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608 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 26.01.2023. Da die Auswertung über das Wasserentnahmeentgelt zeitaufwendig ist bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Sie erhalten baldmöglichst Antwort auf Ihre Anfrage. Wir weisen darauf hin, dass die nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Umweltverwaltungsgesetzt (UVwG )vorgesehene Regelfrist von einem Monat von uns nicht eingehalten werden kann, sondern wir auf die Frist des § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UVwG zurückgreifen müssen, da die angefragten Umweltinformationen sehr umfangreich und komplex seien. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ihre Anfrage vom 26.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 26.01.2023…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.01.2023
Datum
8. März 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 26.01.2023 und unsere Email vom 13.02.2023. Entsprechend Ihrem Vorschlag (Auswertung über die WEE-Datenbank) erhalten Sie anbei zwei anonymisierte Listen. Darin finden Sie – getrennt nach Verwendungszweck – die (wasserentnahmeentgeltpflichtigen) Grundwasserentnahmen im Landkreis Rems-Murr für das Jahr 2021. Wir gehen davon aus, dass Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen vom 26.01.2023 damit vollständig erledigt ist. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abfrage [#268759] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erla…
An Landratsamt Rems-Murr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abfrage [#268759]
Datum
15. März 2023 11:27
An
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts“ vom 26.01.2023 (#268759) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis
AW: <N> AW: Abfrage [#268759] Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 1…
Von
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Betreff
AW: <N> AW: Abfrage [#268759]
Datum
16. März 2023 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihreanfragevom26-01-2023.eml
854,3 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 15.03.2023. Hierzu haben wir Ihnen mit beigefügter Email geantwortet. Wir gehen daher davon aus, dass sich Ihre o.g. Erinnerungsmail erledigt hat. Sofern dennoch Fragen offen sind, können Sie sich gerne nochmals melden. Freundliche Grüße