Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste all…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
4. Dezember 2022 11:44
An
Landratsamt Emmendingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264687/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihr Interesse an diesem Thema. Zunächst möchten w…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
22. Dezember 2022 10:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir bedanken uns für Ihr Interesse an diesem Thema. Zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass die Rechtgrundlage für Ihre beantragten Auskünfte § 24 Umweltverwaltungsgesetz ist. Danach haben Sie Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Diese Rechtsgrundlage ist im Verhältnis zum von Ihnen genannten Landesinformationsfreiheitsgesetz die speziellere Regelung und geht in diesem Falle vor. Mit Ihrem Antrag vom 04.12.2022 bitten Sie um Auskünfte zu allen aktuellen Grundwasserentnahmen inklusive von Unternehmen und juristischen Personen im Landkreis Emmendingen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, umfasst das gesamte Kreisgebiet mit zahlreichen Grundwasserentnahmen unterschiedlicher Zielrichtung und ist daher weitgehend unbestimmt. So sind beispielsweise davon umfasst die Entnahme von Grundwasser für • Grundwasserwärmepumpen, bei deren Betrieb das Grundwasser wieder vollständig über Schluckbrunnen dem Grundwasserkörper zurückgeführt wird, • bauzeitlichen Grundwasserhaltungen, • Gartenbrunnen, • Trinkwasserversorgung öffentlich und privat • landwirtschaftliche Beregnung • betriebliche Nutzung Insgesamt erzeugt Ihr Auskunftsersuchen einen durchaus erheblichen Aufwand, so dass wir für die Beantwortung Ihrer Anfrage entsprechend § 24 Abs. 3 Nr. 2 Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg anstelle der vorgesehenen Monatsfrist eine verlängerte Frist von maximal 2 Monaten benötigen. Den Zeitaufwand zur Ermittlung der vorliegenden Umweltinformationen schätzen wir mit weit über 8 Stunden ein, insofern müssen Sie mit einer Gebühr rechnen. Die Gebührenhöhe ist in Anlage 5 des Umweltverwaltungsgesetzes geregelt, wir gehen von einer Gebührenhöhe von ca. 300 - 500 € aus. Um Ihren gebührenpflichtigen Antrag bearbeiten zu können, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie an Ihrem Antrag vor dem Hintergrund der Gebührenpflicht ganz oder teilweise festhalten. Bitte senden Sie Ihre Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Sobald wir von Ihnen eine Rückmeldung bekommen, werden wir Ihre Anfrage weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich an dem Antrag auch angesichts der anfallende…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
23. Dezember 2022 07:36
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich an dem Antrag auch angesichts der anfallenden Gebühren festhalte und erkläre mich hiermit bereit, die Gebühren zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264687/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meines Erachtens wäre es zielführend, w…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
WG: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
30. Januar 2023 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meines Erachtens wäre es zielführend, wenn wir uns hinsichtlich Ihrer Anfrage vorab einmal persönlich austauschen, auch im Sinn eines für Sie guten Ergebnisses. Ich schlage daher vor, dass wir miteinander telefonieren, um den Rahmen Ihrer Anfrage etwas konkreter abzustecken. Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer nennen und einige Telefontermine vorschlagen, würde ich Sie gerne in der Sache anrufen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Emmendingen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie meine Mail vom 30.01.23 erhalten? Ich denke, es wäre wirklich g…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
WG: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
10. Februar 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie meine Mail vom 30.01.23 erhalten? Ich denke, es wäre wirklich gut, wenn wir uns kurz telefonisch austauschen. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasse…
An Landratsamt Emmendingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
1. April 2023 10:40
An
Landratsamt Emmendingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts“ vom 04.12.2022 (#264687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Emmendingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich im Urlaub. Wenden Sie sich bitte in Fragen der Registratur an [g…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
Automatische Antwort: WG: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
1. April 2023 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich im Urlaub. Wenden Sie sich bitte in Fragen der Registratur an [geschwärzt], [geschwärzt] oder an das Postfach Registratur. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landratsamt Emmendingen
Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Sie im Dezember darüber informiert, dass Ihr Auskunftsersuchen…
Von
Landratsamt Emmendingen
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264687]
Datum
5. April 2023 16:42
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Sie im Dezember darüber informiert, dass Ihr Auskunftsersuchen einen durchaus erheblichen Aufwand erzeugt und weitgehend unbestimmt ist. Ich hatte im Januar und Februar versucht mit Ihnen per Mail in Kontakt zu treten, um den von Ihnen gewünschten Informationszugang für uns besser fassen zu können. Der meinerseits angebotene telefonische Austausch mit Ihnen sollte der Präzisierung Ihrer Anfrage dienen. § 25 Absatz 2 des Umweltverwaltungsgesetzes sieht dieses Verfahren so auch vor. Zu einem Kontakt ist es bedauerlicherweise seither nicht gekommen. Da wir von Ihnen keine Antwort erhalten haben, sind wir davon ausgegangen, dass Sie von Ihrer Anfrage Abstand nehmen. Insofern bitte ich Sie erneut um Präzisierung Ihres Auskunftsersuchens, auch im Interesse eines für Sie zufriedenstellenden Ergebnisses. Mit freundlichen Grüßen