Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2022
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    384,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste all…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264688]
Datum
4. Dezember 2022 11:45
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264688/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf …
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
Ihr Antrag auf Erteilung von Umweltinformationen vom 04.12.2022 "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264688]
Datum
15. Dezember 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Erteilung von Umweltinformationen nach den §§ 24 ff. Umweltverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (UVwG) zum 04.12.2022. Entgegen Ihrer Annahme lassen sich die von Ihnen gewünschten Informationen leider nicht ohne erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand zusammenstellen. Daher kann Ihrem Antrag nicht gebührenfrei entsprochen werden. Das Umweltverwaltungsgesetz eröffnet informationspflichtigen Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden in § 33 Abs. 4 S. 2 die Möglichkeit, eigene Regelungen bzgl. der Gebühren zu treffen. Das Landratsamt Enzkreis hat davon Gebrauch gemacht. Die Gebührenverordnung des Enzkreises sieht für die Erteilung von Umweltinformationen nach § 24 - § 29 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) durch schriftliche oder elektronische Auskünfte, bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als 0,5 Stunden, eine Zeitgebühr von 64 ? / Stunde vor. Bei der Gebührenberechnung werden wir einen Aufwand von einer Stunde je Sachbearbeiter zugrunde legen, wobei der tatsächliche Aufwand deutlich darüber liegen wird. Durch die Beschränkung auf eine Stunde je beteiligtem Sachbearbeiter, stellen wir sicher, dass der Informationsanspruch von Ihnen wirksam in Anspruch genommen werden kann (§ 33 Abs. 4 S. 1 UVwG). Bei sechs beteiligten Sachbearbeitern ergibt sich somit folgende Gebühr: 6 * 64 ? = 384?. Diese Gebühr ist von Ihnen als Antragsteller zu tragen. Sofern Sie Ihren Antrag aufgrund der Gebührenerhebung zurücknehmen möchten, können Sie dies nach § 33 Abs. 2 Nr. 5 UVwG jederzeit gebührenfrei tun. Vor dem Hintergrund, dass wir trotz aktueller personeller Engpässe mit der Bearbeitung ihres Antrags beginnen möchten, bitten wir Sie um eine möglichst zeitnahe Rückmeldung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten oder zurückziehen möchten. Dessen ungeachtet behalten wir uns gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 25 Abs. 5 UVwG vor, unsere Antwortfrist nötigenfalls auf zwei Monate zu verlängern. Grund für eine Verlängerung könnten bspw. Krankheitsausfälle oder eine verspätete Antwort Ihrerseits sein. In jedem Fall würden wir Sie darüber selbstverständlich fristgerecht innerhalb des ersten Monats in Kenntnis setzen. Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben bis auf Weiteres mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich bereit, die Kosten zu übernehmen. Mit freundlichen Grüße…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264688]
Datum
17. Dezember 2022 11:36
An
Landratsamt Enzkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich mich bereit, die Kosten zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264688/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Zusage, die Gebühr, welche durch die Bearb…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
Ihre Anfrage "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264688]"
Datum
2. Januar 2023 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre schnelle Zusage, die Gebühr, welche durch die Bearbeitung Ihrer Anfrage entstehen wird, zu tragen. Wir bedauern, dass es uns nun doch nicht möglich sein wird, Ihre Anfrage innerhalb der Monatsfrist nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) abschließend zu bearbeiten. Dies ist unseren aktuell leider fortbestehenden personellen Engpässen und dem für die Erhebung der Daten erforderlichen Aufwand geschuldet, welcher größer ist als wir vorher angenommen hatten. Zudem können eventuelle Restriktionen (insbesondere nach § 29 UVwG) einen Ablehnungsgrund darstellen, weshalb wir auch diesbezüglich sehr sorgfältig prüfen werden, was mehr Zeit als erwartet in Anspruch nimmt. Daher wird eine Entscheidung über Ihren Herausgabeantrag vom 04.12.2022 erst innerhalb der verlängerten Frist nach § 24 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 25 Abs. 5 UVwG, also erst innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung, möglich sein. Freundliche Grüße

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Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Schreiben vom 30.01.2023. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
Ihre Anfrage "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264688]"
Datum
31. Januar 2023 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie unser Schreiben vom 30.01.2023. Mit freundlichen Grüßen