Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste all…
An Landratsamt Heidenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264720]
Datum
5. Dezember 2022 09:11
An
Landratsamt Heidenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heidenheim
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Nach e…
Von
Landratsamt Heidenheim
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264720]
Datum
9. Dezember 2022 12:32
Status
Warte auf Antwort
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4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsantrags. Nach erfolgter Prüfung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Heidenheim
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Auskunftsersuchen ist in Bearbeitung. Leider ist es uns nicht möglich…
Von
Landratsamt Heidenheim
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264720]
Datum
3. Januar 2023 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihr Auskunftsersuchen ist in Bearbeitung. Leider ist es uns nicht möglich, die nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UVwG vorgesehene Regelfrist von einem Monat einzuhalten, da die angefragten Umweltinformationen sehr umfangreich und komplex sind. Wir müssen daher auf die Frist des § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UVwG zurückgreifen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Heidenheim
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom 05.12.2022 erhalten Sie angef…
Von
Landratsamt Heidenheim
Betreff
WG: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264720]
Datum
27. Januar 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom 05.12.2022 erhalten Sie angefügt zwei anonymisierte Listen, aus denen die Grundwasserentnahmen im Landkreis Heidenheim im Jahr 2021 getrennt nach "Entnahme öffentliche Trinkwasserversorger" und "Entnahme Sonstige" ersichtlich sind. Wir gehen davon aus, dass Ihr Antrag vom 05.12.2022 hiermit erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen