Liste aller Behandlungskostenstellen von Herzinfarkten 2014; Summe der Gesamtkosten der stationären Behandlungen von Herzinfarkten 2014

- eine Liste aller Behandlungskostenstellen von Herzinfarkten 2014

- Summe der Gesamtkosten der stationären Behandlungen von Herzinfarkten 2014

Danke.

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  • Datum
    16. Oktober 2015
  • Frist
    17. November 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste all…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
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Betreff
Liste aller Behandlungskostenstellen von Herzinfarkten 2014; Summe der Gesamtkosten der stationären Behandlungen von Herzinfarkten 2014 [#11626]
Datum
16. Oktober 2015 14:26
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste aller Behandlungskostenstellen von Herzinfarkten 2014 - Summe der Gesamtkosten der stationären Behandlungen von Herzinfarkten 2014 Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
16. Oktober 2015 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.

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Ihre E-Mail vom 16. Oktober 2015 - [4041187] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Den Gesc…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. Oktober 2015 - [4041187]
Datum
16. Oktober 2015 20:26
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Den Geschäftsbericht der TK für 2014 finden Sie hier: http://www.tk.de/tk/unternehmen/ueber-die-tk/geschaeftsbericht/149044 Darüber hinaus können wir Ihnen keine detaillierten Daten zukommen lassen, da derartige Daten bei der TK nicht erhoben werden. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Gesundheit oder das Statistische Bundesamt. Wenn derartige Daten in irgendeiner Weise registriert werden, dann vermutlich dort. Beachten Sie bitte, dass die TK als Körperschaft des öffentlichen Recht im staatlichen Auftrag handelt, es sich jedoch nicht um eine Bundesbehörde handelt. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße Heiko Ritter Techniker Krankenkasse Servicezentrum Tel. 0800 - 285 85 85 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)