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Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.

Eine Liste aller Betriebe, die in Deutschland nach §26 und §28 des BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Kristof Pohlmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Kristof Pohlmann
Betreff
Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. [#9338]
Datum
12. April 2015 17:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Betriebe, die in Deutschland nach §26 und §28 des BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kristof Pohlmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kristof Pohlmann
Kristof Pohlmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste aller Betriebe, die nach §26 und §2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Kristof Pohlmann
Betreff
AW: Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. [#9338]
Datum
16. Mai 2015 07:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen." vom 12.04.2015 (#9338) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Kristof Pohlmann Anfragenr: 9338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kristof Pohlmann

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Pohlmann, anbei sende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer erbetenen Auskunft. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Liste aller Betriebe, die nach §26 und §28 BImSchG Emissionsmessungen durchführen lassen müssen. [#9338] - IFG - Anfrage
Datum
20. Mai 2015 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pohlmann, anbei sende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer erbetenen Auskunft. Mit freundlichen Grüßen