Liste aller Firmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen

eine Liste aller Firmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/lieferkettengesetz-111.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    16. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller Firmen, die unter da…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
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Betreff
Liste aller Firmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen [#270311]
Datum
14. Februar 2023 21:04
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Firmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/lieferkettengesetz-111.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270311/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das BAFA enthält keine Liste von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und berichtspflichtig s…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Das BAFA enthält keine Liste von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und berichtspflichtig sind. Unternehmen müssen kontinuierlich und eigenverantwortlich prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich des LkSG fallen. Das BAFA kann aber gezielte Prüfungen zum Anwendungsbereich einzelner Unternehmen durchführen.