Liste aller Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit 1998

im Rahmen eines Forschungsvorhabens benötige ich eine Liste der ehemaligen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (bzw. vormals Technologie) für die folgenden Zeiträume:

1998 - 2002 (Schröder I)
2002 - 2005 (Schröder II)
2005 - 2009 (Merkel I)
2009 - 2013 (Merkel II)

Nach langen Recherchen konnte ich nur die aktuelle Zusammensetzung finden, weshalb ich Sie vielmals um Ihre Mithilfe bitte. Vielen Dank im Voraus.

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  • Datum
    16. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
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Luise Köcher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen eines …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Luise Köcher
Betreff
Liste aller Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit 1998 [#20374]
Datum
16. Februar 2017 12:37
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen eines Forschungsvorhabens benötige ich eine Liste der ehemaligen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (bzw. vormals Technologie) für die folgenden Zeiträume: 1998 - 2002 (Schröder I) 2002 - 2005 (Schröder II) 2005 - 2009 (Merkel I) 2009 - 2013 (Merkel II) Nach langen Recherchen konnte ich nur die aktuelle Zusammensetzung finden, weshalb ich Sie vielmals um Ihre Mithilfe bitte. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Luise Köcher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Luise Köcher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Luise Köcher

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