Liste aller Polizeidienststellen

Eine Liste mit Polizeidienststellen / Außenstellen des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit den Öffnungszeiten und Namen der Dienststellenleiter. Wenn möglich noch die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der Dienst- bzw. Außenstelle.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    11. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller Polizeidienststellen [#26117]
Datum
12. Januar 2018 18:15
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit Polizeidienststellen / Außenstellen des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit den Öffnungszeiten und Namen der Dienststellenleiter. Wenn möglich noch die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der Dienst- bzw. Außenstelle.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Karlsruhe
Anfrage nach LIFG Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach LIFG. Mit nach…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfrage nach LIFG
Datum
16. Januar 2018 07:24
Status
Warte auf Antwort
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8,5 KB
image002.jpg
2,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach LIFG. Mit nachstehender E-Mail bitten Sie um elektronische Übermittlung einer Liste mit Polizeidienststellen / Außenstellen des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit den Öffnungszeiten und Namen der Dienststellenleiter, wenn möglich noch die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der Dienst- bzw. Außenstelle. Ihren Antrag stützen Sie auf § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), § 25 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), soweit Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, und § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Nach Prüfung Ihres Antrags teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen die gewünschten Daten kostenlos zur Verfügung gestellt werden können. Von einer Übermittlung per E-Mail sehen wir aus Gründen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ab. Daher bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer Wohnadresse bis 23.01.2018. Nach deren Eingang werden wir Ihre Anfrage zeitnah beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Karlsruhe
Anfrage nach LIFG Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Sie mit E-Mail vom 16. Januar 2018 angeschrieben und um M…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfrage nach LIFG
Datum
24. Januar 2018 15:11
Status
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8,5 KB
image003.jpg
2,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Sie mit E-Mail vom 16. Januar 2018 angeschrieben und um Mitteilung Ihrer Wohnadresse bis zum 23.01.2018 gebeten. Diese benötigen wir für die Zustellung der von Ihnen beantragten Auskunft nach LIFG. Bislang haben Sie unsere Nachfrage nicht beantwortet. Sollten wir bis zum 06.02.2018 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, betrachten wir Ihr Auskunftsersuchen als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach LIFG [#26117] Sehr geehrt<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Lei…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach LIFG [#26117]
Datum
6. Februar 2018 12:44
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Leider war ich krankheitsbedingt verhindert, sodass ich erst jetzt dazu komme, Ihnen zu antworten. Bitte schicken Sie die Liste an folgende Anschrift: port29 GmbH z.H. Antragsteller/in Antragsteller/in Haselweg 4 76185 Karlsruhe Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in