Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)

Anfrage an: Bundeskriminalamt

ich bitte um eine liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen). Diese Liste soll die Vergehen der letzten 3 Jahre beinhalten und in den Jahren des Vergehens gegliedert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte um ein…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen) [#9246]
Datum
9. April 2015 19:29
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um eine liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen). Diese Liste soll die Vergehen der letzten 3 Jahre beinhalten und in den Jahren des Vergehens gegliedert werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersendet das Bundeskriminalamt Ihnen mit der Bitte…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
150420_Ihr Antrag nach dem IFG zu "Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)"
Datum
20. April 2015 14:40
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben übersendet das Bundeskriminalamt Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen