Liste an betroffenen Plattformen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) (Uploadfilter)
- eine Liste der betroffenen Diensteanbieter, die nach Einschätzung der Bundesregierung in den Anwendungsbereich des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes fallen, gruppiert nach Art des Diensteanbieters (Startup-Diensteanbieter, kleine Diensteanbieter, etc.) im Sinne der Gesetzesbegründung
Hintergrund ist, dass Sie in der Gesetzesbegründung zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG; ugs. Stichwort „Uploadfilter”) (Drucksache 19/27426 vom 09.03.2021[1]) schreiben, dass „mittelfristig dreizehn Diensteanbieter […] in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen” (S. 61). Davon gehören den weiteren Ausführungen zufolge zwei zur Gruppe der „Startup-Diensteanbieter” sowie vier zur Gruppe der „[k]leine[n] Diensteanbieter”.
[1] https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927426.pdf
Information nicht vorhanden
-
Datum15. August 2021
-
18. September 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!