Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen

Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte.
Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken).

Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden.

Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#151115]
Datum
17. Juni 2019 06:57
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte. Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken). Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden. Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Ar…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
AW: Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#151115]
Datum
19. Juli 2019 12:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen“ vom 17.06.2019 (#151115) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Ar…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#151115]
Datum
13. August 2019 11:19
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen“ vom 17.06.2019 (#151115) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Az.: IF 101-6-12 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Wegen vord…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: [EXTERN] AW: Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#151115]
Datum
15. August 2019 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
556,4 KB
Az.: IF 101-6-12 Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit danke ich Ihnen. Wegen vordringlicher Aufgaben, der beschränkten personellen Kapazitäten hier im Hause sowie der Urlaubszeit war eine Bearbeitung erst jetzt möglich. In Ihrer Anfragen hatten Sie darauf hingewiesen, dass die Datenschutz-Aufsichtsbehörden gem. Art. 57 lit u DS-GVO interne Verzeichnisse über Verstöße gegen die DS-GVO und der gem. Art. 58 Abs. 2 DS-GVO ergriffenen Maßnahmen führen müssen. Sie hatten daher den Landesbeauftragten gebeten, Ihnen nach dem IZG LSA seine internen Verzeichnisse/Listen zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihrer Bitte nicht nachkommen kann. In Art. 57 lit u DS-GVO ist unionsrechtlich mit unmittelbarer Wirkung festgelegt, dass es sich bei der in der Vorschrift genannten Liste nicht um eine öffentlich zugängliche, sondern um eine interne Liste handelt. Ob Art. 57 lit u DS-GVO damit eine Regelung mit Sperrwirkung ist, die gem. § 1 Abs. 3 IZG LSA den Informationszugang vorrangig regelt oder ob durch sie ein besonderes Amtsgeheimnis bzw. eine besondere Verschwiegenheitspflicht i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 IZG LSA begründet wird, kann dahinstehen. Die interne Liste unterliegt nicht dem Informationszugang und ist auch nicht zu veröffentlichen (Sydow, Europäische Datenschutzgrund-Verordnung, 1. Auflage 2017, Art. 57, Rn. 63, siehe Anlage). Mit Blick auf den insofern klaren Wortlaut von Art. 57 lit u DS-GVO müsste ich Ihren Antrag – sofern Sie explizit eine förmliche Bescheidung wünschen – daher ablehnen. Ich darf Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem XV. Tätigkeitsbericht im Kapitel 3 „Zahlen und Fakten“ Daten zu seiner Tätigkeit veröffentlicht hat. In diesem finden Sie eine Statistik, die Angaben zur Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße sowie zu den getroffenen Maßnahmen enthält. Der XV. Tätigkeitsbericht steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Abruf zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen