Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen

Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte.
Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken).

Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden.

Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#151216]
Datum
17. Juni 2019 14:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte. Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken). Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO müssen solche Statistiken/Listen jedoch intern geführt werden. Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich mir die derzeit aktuellen internen Listen/Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag vom 17. Juni 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o. g. Antrag übersenden wir Ihnen die hie…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 17. Juni 2019
Datum
21. Juni 2019 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o. g. Antrag übersenden wir Ihnen die hier gemäß Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO geführte Liste, die unsere Zahlen von 2018 enthält. Eine Liste zu 2019 existiert hier noch nicht. Sie wird aus naheliegenden Gründen erst Anfang 2020 erstellt. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen