Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen

Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte.
Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken).

An bisherigen Berichten aus NRW finde ich
2017: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/23_DIB/DIB-2017.pdf
ältere: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/index.php

In 2017 sind keine Statistiken enthalten.
Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO werden solche Statistiken jedoch intern geführt.

Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob für NRW die Veröffentlichung zukünftig geplant ist. und mir die derzeit aktuellen internen Statistiken zur Verfügung zu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#59678]
Datum
28. Februar 2019 13:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 59 DS-GVO veröffentlichen die Aufsichtsbehörden jährlich Tätigkeitsberichte. Inhaltlich kann der Tätigkeitsbericht eine Liste der Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen umfassen (Statistiken). An bisherigen Berichten aus NRW finde ich 2017: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/23_DIB/DIB-2017.pdf ältere: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/index.php In 2017 sind keine Statistiken enthalten. Nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO werden solche Statistiken jedoch intern geführt. Um die Transparenz zu erhöhen, bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob für NRW die Veröffentlichung zukünftig geplant ist. und mir die derzeit aktuellen internen Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#59678]
Datum
1. März 2019 13:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.02.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#59678]
Datum
2. April 2019 08:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen“ vom 28.02.2019 (#59678) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen [#59678]
Datum
2. April 2019 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mails vom 28.02.2019 und 02.04.2019 Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG N…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mails vom 28.02.2019 und 02.04.2019
Datum
5. April 2019 16:08
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.02.2019. Sie bitten darin um Auskunft, ob die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) zukünftig die Veröffentlichung von Statistiken plant. Zudem bitten Sie darum, Ihnen aktuelle interne Statistiken zur Verfügung zu stellen. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die LDI NRW aktuell keine Statistiken vorhält, die ich Ihnen zur Verfügung stellen könnte. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind mithin nicht im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW vorhanden. Ich verweise jedoch auf den 24. Datenschutzbericht, der im Mai dieses Jahres erscheinen und voraussichtlich entsprechende Übersichten und Zahlen enthalten wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen“ [#59678] [#59678]
Datum
7. April 2019 20:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/59678 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Aufsichtsbehörde intern statistische Daten bereits jetzt führen muss, sie aber nicht zur Verfügung stellen will. Ist nicht gerade der Sinn des IFG, daß interne Daten, sofern sie die Öffentlichkeit betreffen, auf Verlangen herausgegeben werden müssen? Die Begründung "Die von Ihnen gewünschten Informationen sind mithin nicht im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW vorhanden." legt zum einen nahe, dass diese Aufzeichnungen auch in NRW vorhanden sind. Die Ablehnungsgründe des §4 Abs. 1 IFG sind mir in dem Zusammenhang m. E. nicht anwendbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 59678.pdf Anfragenr: 59678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste: Arten von gemeldeten Verstößen und der Arten der getroffenen Maßnahmen“ [#59678] [#59678]
Datum
8. April 2019 10:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.04.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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209.2.7-3938/19 Zugang zu den derzeit aktuellen internen Statistiken nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO Aktenzeiche…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-3938/19 Zugang zu den derzeit aktuellen internen Statistiken nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO
Datum
26. April 2019 08:42
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.7-3938/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.02.2019 an die LDI NRW auf Zugang zu den derzeit aktuellen internen Statistiken nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO Ihre E-Mail vom 08.04.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.7-3938/19 Zugang zu den derzeit aktuellen internen Statistiken nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO 2092.7-3938…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-3938/19 Zugang zu den derzeit aktuellen internen Statistiken nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO
Datum
22. Mai 2019 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
2092.7-3938/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 28.02.2019 an die LDI NRW auf Zugang zu den derzeit aktuellen internen Statistiken nach Art. 57 Abs. 1 lit. u DS-GVO Ihre E-Mail vom 08.04.2019, meine Zwischennachricht vom 26.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen begehrten aufgeschlüsselten Daten wurden bei der LDI NRW bisher nicht erfasst. Erst im Jahr 2019 ist eine differenzierte statistische Erfassung zur Mitte des Jahres beabsichtigt. Der 24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht (DIB), der die Berichtsjahre 2017 und 2018 umfasst, enthält zwar allgemeine Ausführungen zur Entwicklung der Eingaben, aber nicht die von Ihnen begehrten aufgeschlüsselten Daten. Insofern sind die Ausführungen des Fachreferats vom 05.04.2019 etwas missverständlich. Um Ihnen aber einen Überblick über die Entwicklung der Eingaben zu geben, teile ich Ihnen mit, dass uns seit Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung etwa 8.000 Eingaben erreicht haben. Etwa 12.000 Eingaben im gesamten Jahr 2018. Zum Vergleich: In den Jahren 2017 und 2016 waren es rund 4.400 Eingaben. Der Trend hält derzeit an: Bis zum 16.05.2019 konnten wir bereits 5.131 Eingaben im Jahr 2019 verzeichnen. Bitte beachten Sie, dass wir unter Eingaben bislang Beschwerden und Beratungsanfragen erfasst und damit zahlenmäßig nicht differenziert haben. Eine genaue Anzahl (nur) der Beschwerden oder (nur) Beratungsanfragen für die Jahre 2017 und 2018 können wir deshalb nicht nennen. Mit freundlichen Grüßen