Liste der 112 Notrufleitstellen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Liste der Leitstellen aus der Notrufverkehrslenkung die der Notrufnummer 112 zugeordnet sind. Falls möglich mit der Zuordnung des Bundeslands zur Leitstelle, sowie falls möglich mit der Zuordnung zu den Notrufursprungsbereichen (Verwaltungsgebiete).

Hintergrund ist eine Recherche zum aktuellen Bericht "PSAPs around the Globe" der European Emergency Number Association in dem Deutschland 240 einzelne 112-Leitstellen haben soll.

Ergebnis der Anfrage

Eine Liste der 112 Notrufleitstellen kann nicht veröffentlicht werden, da das Bekanntwerden der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden kann.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der L…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Liste der 112 Notrufleitstellen [#54086]
Datum
31. Januar 2019 22:37
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Leitstellen aus der Notrufverkehrslenkung die der Notrufnummer 112 zugeordnet sind. Falls möglich mit der Zuordnung des Bundeslands zur Leitstelle, sowie falls möglich mit der Zuordnung zu den Notrufursprungsbereichen (Verwaltungsgebiete). Hintergrund ist eine Recherche zum aktuellen Bericht "PSAPs around the Globe" der European Emergency Number Association in dem Deutschland 240 einzelne 112-Leitstellen haben soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Ihr Antrag auf Informationszugang zu Daten der Notrufverkehrslenkung
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang zu Daten der Notrufverkehrslenkung
Datum
19. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen