Liste der Aquakulturen

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Liste aller Aquakultur Betriebe (inklusive Zulassungsnummer) in Brandenburg zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Aquakulturen [#150274]
Datum
12. Juni 2019 14:47
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Liste aller Aquakultur Betriebe (inklusive Zulassungsnummer) in Brandenburg zu. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium der Justiz Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um Zusendung einer Liste der Aquakulturbetriebe in Brandenburg. Nach mein…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
AW: Liste der Aquakulturen [#150274]
Datum
5. Juli 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um Zusendung einer Liste der Aquakulturbetriebe in Brandenburg. Nach meiner Ansicht ist Ihr Antrag nicht hinreichend bestimmt i.S. von § 4(1) Satz 2 VIG. Unter der Bezeichnung "Aquakulturen" sind m.E. Primärerzeuger zu verstehen, die z.B. Fische in geeigneten Anlagen hältern. Dabei handelt es sich um Primärerzeuger, die gem. Art. 4 (2) a der Verordnung 852/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs von der Zulassung ausgenommen sind. Listen dieser Primärerzeuger sind beim LAVG nicht vorhanden und nicht bekannt. Eine Zulassung dieser Lebensmittelunternehmen erfolgt in der Regel nur wenn Verarbeitungsprozesse ausgeführt werden, die nicht regelmäßig bei Primärerzeugern mit Aquakulturen vorkommen. Entsprechend verfügbare Listen zugelassener Betriebe beim BVL ergeben daher nicht die von Ihnen gewünschten Daten und sind im übrigen öffentlich verfügbar. Die von Ihnen gewünschten Informationen können m.E. nur von den zuständigen unteren Landesbehörden des Landes Brandenburg, den Landkreisen und kreisfreien Städten erhalten werden. Der Mangel an Bestimmtheit gründet sich zusätzlich auf den Umstand, dass Listen von Aquakulturbetrieben in Bezug auf tierseuchenrechtliche Vorschriften gemeint sein könnten. Eine Nachfrage innerhalb unseres Hauses ergab folgende Auskunft. Aquakulturbetriebe sind in der Fischseuchen-Verordnung definiert. Einige Informationen gibt es auf der Internetseite des BMEL https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/0… . Einen jährlich erscheinenden statistischen Bericht, erstellt vom Institut für Binnenfischerei finden Sie dort. Aquakulturbetriebe können gemäß §10 Fischseuchen Verordnung tierseuchenrechtlich zugelassen werden. Die Zulassung bezieht sich auf die Freiheit von anzeigepflichtigen Fischseuchen nach den Bedingungen der RL 2006/88/EG und kann einen Betrieb oder ein Gebiet (s. g. Schutzgebiet) umfassen. Im Land Brandenburg gibt es derzeit keine Zulassungen nach Tierseuchenrecht bzw. Fischseuchen Verordnung. Ihrem Antrag kann daher nicht entsprochen werden weil keine Daten vorliegen. Ich bitte Sie für den Fall, dass Sie eine Liste der Aquakulturen betreibenden Lebensmittelunternehmer wünschen, sich an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg zu wenden. Diese sind m.E. auch zuständige Behörde für die Überwachung von Aquakulturbetrieben nach Veterinärrechtlichen Vorschriften. Für eine präzisierte Rückfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Freundliche Grüße