„Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen

Im
35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019
wird unter 6.1 eine
„Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen
aufgeführt und u.a. von Emails des Oberbürgermeister an den Innenminister berichtet.
Der Bericht findet sich hier:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/01/35.-T%C3%A4tigkeitsbericht-f%C3%BCr-den-Datenschutz-Web.pdf

Bitte lassen Sie mir

1. Die Kommunikation zwischen dem Innenministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen.

2. Die Kommunikation zwischen dem Innenministerium und dem Oberbürgermeister der Stadt Tübingen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen.

3. Sonstige Unterlagen zur Thematik "Liste der Auffälligen", wie z.B. Einschätzungen der Rechtsabteilung und/oder des Datenschützers Ihrer Behörde zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen.

4. Nennen Sie alle Maßnahmen die das Innenministerium Baden-Würtemberg nach Kenntnis des Sachverhaltes unternommen hat (Ermittlungen, Beauftragung von Gutachten, Sachverständigen Berichte, Weisungen, etc.).

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    9. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im 35. Datenschut…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen [#179734]
Datum
8. Februar 2020 19:25
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im 35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019 wird unter 6.1 eine „Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen aufgeführt und u.a. von Emails des Oberbürgermeister an den Innenminister berichtet. Der Bericht findet sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/01/35.-T%C3%A4tigkeitsbericht-f%C3%BCr-den-Datenschutz-Web.pdf Bitte lassen Sie mir 1. Die Kommunikation zwischen dem Innenministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen. 2. Die Kommunikation zwischen dem Innenministerium und dem Oberbürgermeister der Stadt Tübingen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen. 3. Sonstige Unterlagen zur Thematik "Liste der Auffälligen", wie z.B. Einschätzungen der Rechtsabteilung und/oder des Datenschützers Ihrer Behörde zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen. 4. Nennen Sie alle Maßnahmen die das Innenministerium Baden-Würtemberg nach Kenntnis des Sachverhaltes unternommen hat (Ermittlungen, Beauftragung von Gutachten, Sachverständigen Berichte, Weisungen, etc.). Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179734 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 8. Februar 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zustä…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: 2-0557.6/0/ - WG: „Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen [#179734]
Datum
11. Februar 2020 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 8. Februar 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt finden Sie die Beantwortung Ihres Antrags „Liste der Auffälligen“ der Stad…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
„Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen - Ihre Anfrage vom 8. Februar 2020
Datum
6. März 2020 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt finden Sie die Beantwortung Ihres Antrags „Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen [#179734] nebst zwei Anlagen. Mit freundlichen Grüßen

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