„Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen
Im
35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019
wird unter 6.1 eine
„Liste der Auffälligen“ der Stadt Tübingen
aufgeführt und u.a. von Emails des Oberbürgermeister an den Innenminister berichtet.
Der Bericht findet sich hier:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/01/35.-T%C3%A4tigkeitsbericht-f%C3%BCr-den-Datenschutz-Web.pdf
Bitte lassen Sie mir
1. Die Kommunikation zwischen dem Innenministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen.
2. Die Kommunikation zwischen dem Innenministerium und dem Oberbürgermeister der Stadt Tübingen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen.
3. Sonstige Unterlagen zur Thematik "Liste der Auffälligen", wie z.B. Einschätzungen der Rechtsabteilung und/oder des Datenschützers Ihrer Behörde zur Thematik "Liste der Auffälligen" zukommen.
4. Nennen Sie alle Maßnahmen die das Innenministerium Baden-Würtemberg nach Kenntnis des Sachverhaltes unternommen hat (Ermittlungen, Beauftragung von Gutachten, Sachverständigen Berichte, Weisungen, etc.).
Vielen Dank im Voraus
Anfrage erfolgreich
-
Datum8. Februar 2020
-
9. März 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!