"Liste der Auffälligen" der Stadt Tübingen

Im
35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019
wurde unter 6. Kommunales - 6.1 Die „Liste der Auffälligen“
div. "Ungereimtheiten" beim Umgang der Stadt Tübingen beim Datenschutz berichtet.

Bitte stellen Sie

1. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und den Verantwortlichen der Stadt Tübingen zur Verfügung zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.

2. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und dem Innenministerium des Landes Baden-Würtemberg zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.

3. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und sonstigen offiziellen Stellen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.

4. Falls stattgefunden Telefonnotizen, Gedächnisprotokolle o.ä. die zu Telefonaten zwischen Dr. Brink und Hr. Palmer (OB Tübingen) oder Hr. Strobl (Innenminister) erstellt wurden.

Vielen Dank im Voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2020
  • Frist
    9. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im 35. Datenschu…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Liste der Auffälligen" der Stadt Tübingen [#179733]
Datum
8. Februar 2020 19:17
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im 35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019 wurde unter 6. Kommunales - 6.1 Die „Liste der Auffälligen“ div. "Ungereimtheiten" beim Umgang der Stadt Tübingen beim Datenschutz berichtet. Bitte stellen Sie 1. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und den Verantwortlichen der Stadt Tübingen zur Verfügung zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung. 2. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und dem Innenministerium des Landes Baden-Würtemberg zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung. 3. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und sonstigen offiziellen Stellen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung. 4. Falls stattgefunden Telefonnotizen, Gedächnisprotokolle o.ä. die zu Telefonaten zwischen Dr. Brink und Hr. Palmer (OB Tübingen) oder Hr. Strobl (Innenminister) erstellt wurden. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179733 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: "Liste der Auffälligen" der Stadt Tübingen [#179733]
Datum
8. Februar 2020 19:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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