"Liste der Auffälligen" der Stadt Tübingen
Im
35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019
wurde unter 6. Kommunales - 6.1 Die „Liste der Auffälligen“
div. "Ungereimtheiten" beim Umgang der Stadt Tübingen beim Datenschutz berichtet.
Bitte stellen Sie
1. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und den Verantwortlichen der Stadt Tübingen zur Verfügung zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.
2. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und dem Innenministerium des Landes Baden-Würtemberg zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.
3. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und sonstigen offiziellen Stellen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.
4. Falls stattgefunden Telefonnotizen, Gedächnisprotokolle o.ä. die zu Telefonaten zwischen Dr. Brink und Hr. Palmer (OB Tübingen) oder Hr. Strobl (Innenminister) erstellt wurden.
Vielen Dank im Voraus
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Februar 2020
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9. März 2020
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