Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Die Liste und Inhalte der Ausnahmegenehmigungen, die Sicherheitsunternehmen (Sicherheitsdienste, Geld- und Werttransporte) zum Befahren von Fußgängerzonen erteilt wurde. Ergänzend dazu bitte ich noch um die Inhalte bzw. Begründungen der Anträge.

Alle Anlagen bitte anhängen, Schwärzungen bitte nur vorzunehmen, sofern diese durch das IFG gedeckt sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2016
  • Frist
    20. April 2016
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste und …
An Stadt Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen [#16084]
Datum
21. März 2016 10:46
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste und Inhalte der Ausnahmegenehmigungen, die Sicherheitsunternehmen (Sicherheitsdienste, Geld- und Werttransporte) zum Befahren von Fußgängerzonen erteilt wurde. Ergänzend dazu bitte ich noch um die Inhalte bzw. Begründungen der Anträge. Alle Anlagen bitte anhängen, Schwärzungen bitte nur vorzunehmen, sofern diese durch das IFG gedeckt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Ausnahmegenehmigungen für Siche…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
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Betreff
AW: Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen [#16084]
Datum
9. Mai 2016 01:19
An
Stadt Karlsruhe
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen" vom 21.03.2016 (#16084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Sie nicht vergessen und werden Ihnen noch Besc…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
WG: AW: Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen [#16084]
Datum
9. Mai 2016 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Sie nicht vergessen und werden Ihnen noch Bescheid geben. Freundliche Grüße Siegfried Ried Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt -Straßenverkehrsstelle- Helmholtzstraße 1, 76135 Karlsruhe Tel. 0721-133-3251 Fax: 0721-133-953251 www.karlsruhe.de/ordnungsamt ----- Weitergeleitet von Amtsbriefkasten STADT/HA/Stadt_Karlsruhe/de am 09.05.2016 08:42 ----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 09.05.2016 01:19 Betreff: AW: Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen [#16084] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen zum Befahren von Fußgängerzonen" vom 21.03.2016 (#16084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Stadt Karlsruhe
Ihre Anfrage nach dem LIFG betreffs Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen. Stadt Karlsruhe Ordnungs…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LIFG betreffs Ausnahmegenehmigungen für Sicherheitsunternehmen.
Datum
19. Mai 2016 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Karlsruhe Ordnungs-und Bürgeramt Stabstelle/Zimmer 201 76124 Karlsruhe Tel.: 0721/133-3268 Fax: 0721/133-3290 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir Ihnen wie folgt: Es wurden insgesamt 21 Ausnahmegeneh- migungen erteilt, die sich auf 6 Adressaten verteilen. Der Inhalt war immer der, dass das Befahren und Abstellen in der Fußgängerzone zum Zwecke des Be- und Entladens für maximal 30 Minuten gestattet wurde. Die Begründung war die Sicherstellung der Werttransporte durch unmittelbares Heranfahren an die betroffenen Örtlichkeiten. Weitere Angaben, insbesondere zu den Sicher- heitsunternehmen selbst, können wir aus Gründen des Datenschutzes nicht machen. Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen