Liste der Baudenkmäler in Kall

- Liste der Baudenkmäler in Kall

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Kall Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Baudenkmäler in Kall [#192781]
Datum
16. Juli 2020 00:56
An
Kommunalverwaltung Kall
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste der Baudenkmäler in Kall
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192781/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Baudenkmäler in Kall“ vom 16.07.2020 (…
An Kommunalverwaltung Kall Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Baudenkmäler in Kall [#192781]
Datum
18. August 2020 02:16
An
Kommunalverwaltung Kall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Baudenkmäler in Kall“ vom 16.07.2020 (#192781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192781/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Baudenkmäler in Kall“ [#192781] [#192781]
Datum
24. August 2020 22:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192781/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192781.pdf Anfragenr: 192781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192781/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 16.7.2020 [#192781] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Weiter…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 16.7.2020 [#192781]
Datum
21. Oktober 2020 13:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Weiterleiten der E-Mail. Die Behörde lehnt meinen Antrag zu Unrecht komplett ab. An personenbezogenen Daten bin ich nicht interessiert. § 9 IFG NRW trifft daher nicht zu. Daher kann mir die Liste der Baudenkmäler im Rahmen meines Antrags zur Verfügung gestellt werden. Weshalb eine Veröffentlichung der ortsfesten Bodendenkmäler den Zustand und die Erhaltung des Denkmals beeinträchtigen und ggf. sogar gefährden könnte, wird überhaupt nicht begründet. Daher kann mir auch die Liste der Bodendenkmäler im Rahmen meines Antrags zur Verfügung gestellt werden. Viele Kommunen haben z.B. ihre Liste der Bodendenkmäler auf Ihrer Website veröffentlicht. An den beweglichen Denkmälern bin ich nicht interessiert. Außerdem versucht die Behörde, die Daten wegen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht herausgeben zu müssen, nur weil sie analoge Daten aufarbeiten müssten. Warum ist das unverhältnismäßig? Wie Sie erkennen können, wird auch dies nicht weiter begründet. Mein IFG-Antrag zielt auf eine bloße Denkmalliste, nicht auf hunderttausende Dokumente. Ich bitte um weitere Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192781/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Baudenkmalliste Kall [#192781] Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7703/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fü…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baudenkmalliste Kall [#192781]
Datum
18. November 2020 13:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7703/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung. Es fällt mir auf, dass in dieser Liste die Anschrift der Gebäuden fehlt. Außerdem sind die Bodendenkmäler in dieser Liste nicht aufgelistet. Meines Wissens gibt es in der Gemeinde Kall 35 Bodendenkmäler. Könnten Sie da nochmal vermitteln? Ich kann nicht verstehen, wieso die Gemeinde meinen Antrag nicht erhalten hat. Die erfolgreiche Auslieferung der Nachricht sowie der Erinnerung vom 18.08. kann ich mit Maillogs nachweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192781/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfa…
An Kommunalverwaltung Kall Details
Von
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Betreff
Liste der Baudenkmäler in Kall [#192781]
Datum
25. November 2020 17:08
An
Kommunalverwaltung Kall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen habe ich am 18. November 2020 eine Liste der Baudenkmäler in Kall erhalten. Es fällt mir auf, dass in dieser Liste die Adressen der Baudenkmäler fehlen. Könnten Sie die Adressen der Gebäuden nachreichen? Außerdem sind die Bodendenkmäler in dieser Liste nicht aufgelistet. Meines Wissens gibt es in der Gemeinde Kall 35 Bodendenkmäler. Ich bitte um Übersendung der Liste der Bodendenkmäler in der Gemeinde. Ich kann nicht verstehen, wieso die Gemeinde Kall meinen ursprünglichen Antrag nicht erhalten hat. Die erfolgreiche Auslieferung der Nachricht sowie der Erinnerung vom 18.08. kann ich mit Maillogs nachweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192781/

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Kommunalverwaltung Kall
Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Kall
Betreff
AW: Liste der Baudenkmäler in Kall [#192781]
Datum
27. November 2020 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen