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Liste der Betriebe, bei denen bei amtlichen Hygienekontrollen Verstöße festgestellt wurden

Im Rahmen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wurden im Jahr 2010 Kontrollen in 538.552 Betrieben durchgeführt. In 138.444 Betrieben wurden dabei Verstöße festgestellt.

Ich beantrage Einsicht in die Liste der 138.444 Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden.

Für jeden Betrieb sollen angegeben werden:

- Name des Betriebs
- Stadt in dem der Betrieb sitzt (und der Verstoß festgestellt wurde)
- Art der Verstoßes (z.B. Betriebshygiene)
- ob die Verstöße wiederholt festgestellt wurden

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2011
  • Frist
    30. November 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
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Betreff
Liste der Betriebe, bei denen bei amtlichen Hygienekontrollen Verstöße festgestellt wurden
Datum
29. Oktober 2011 23:27
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im Rahmen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung wurden im Jahr 2010 Kontrollen in 538.552 Betrieben durchgeführt. In 138.444 Betrieben wurden dabei Verstöße festgestellt. Ich beantrage Einsicht in die Liste der 138.444 Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden. Für jeden Betrieb sollen angegeben werden: - Name des Betriebs - Stadt in dem der Betrieb sitzt (und der Verstoß festgestellt wurde) - Art der Verstoßes (z.B. Betriebshygiene) - ob die Verstöße wiederholt festgestellt wurden
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr<<name and email address>> Das BVL im Internet:www.bvl.bund.de <http://www.bvl.bund.de/>
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Liste der Betriebe, bei denen bei amtlichen Hygienekontrollen Verstöße festgestellt wurden/ Ihre Anfrage vom 29.10.2011
Datum
2. November 2011 12:51
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr<<name and email address>> Das BVL im Internet:www.bvl.bund.de <http://www.bvl.bund.de/>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage vom 29. Oktober 2011 bzgl. der Liste der Betriebe, die gegen Hyg…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Betriebe, bei denen bei amtlichen Hygienekontrollen Verstöße festgestellt wurden
Datum
23. Dezember 2011 12:54
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage vom 29. Oktober 2011 bzgl. der Liste der Betriebe, die gegen Hygienekontrollen verstoßen, habe ich von Ihnen noch keine Antwort erhalten. Hiermit möchte ich Sie bitten, mir den Status meiner Anfrage mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom 29. Oktober 201…
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
WG: Liste der Betriebe, bei denen bei amtlichen Hygienekontrollen Verstöße festgestellt wurden
Datum
27. Dezember 2011 14:34
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom 29. Oktober 2011. Eine allgemeine Liste mit sämtlichen Betrieben, die gegen Hygienevorschriften verstoßen haben, ist mir nicht bekannt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin veröffentlicht jedoch die Ergebnisse der Hygienekontrollen von Berliner Gaststätten und Schankwirtschaften. Die Liste der entsprechenden Betriebe finden Sie unter folgendem Link: http://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/lebensmittel-ernaehrung/kontrolle rgebnisse/index.de.html Das Bezirksamt Pankow in Berlin macht darüber hinaus die Kontrollergebnisse aus sämtlichen Lebensmittelbetrieben des Bezirks der Öffentlichkeit zugänglich. Diese Liste können Sie unter folgendem Link herunterladen: http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/ordnung/smiley.html Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.