Liste der Bodendenkmäler in Köln

- Liste der Bodendenkmäler in Köln

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Bodendenkmäler in Köln [#195607]
Datum
20. August 2020 02:03
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste der Bodendenkmäler in Köln
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195607/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Köln“ vom 20.08.2020…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Bodendenkmäler in Köln [#195607]
Datum
22. September 2020 08:11
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Köln“ vom 20.08.2020 (#195607) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195607/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Köln“ vom 20.08.2020…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Bodendenkmäler in Köln [#195607]
Datum
28. September 2020 17:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Köln“ vom 20.08.2020 (#195607) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195607/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Bodendenkmäler in Köln“ [#195607] [#195607]
Datum
10. Oktober 2020 19:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195607/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195607.pdf Anfragenr: 195607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195607/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Liste der Bodendenkmäler [#195607] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bod…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Bodendenkmäler [#195607]
Datum
29. Oktober 2020 15:37
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Köln“ vom 20.08.2020 (#195607) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195607/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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209.2.3.2.2-9330/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Mir war die Denkmalliste auf der…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.2-9330/20 Liste der Bodendenkmäler in Köln [#195607]
Datum
18. November 2020 17:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
209.2.3.2.2-9330/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort! Mir war die Denkmalliste auf der Website der Stadt Köln bekannt. Leider ist nicht ersichtlich, welche Denkmäler als Bodendenkmäler eingetragen wurden. Somit handelt es sich bei meinem IFG-Antrag aus meiner Sicht nicht um eine Information, die aus allgemein zugänglichen Quellen ermittelt werden kann. Meinen IFG-Antrag habe ich an die E-Mail-Adresse der Stadtverwaltung der Stadt Köln geschickt, da ich mir nicht sicher war/bin, wer für die Bodendenkmäler in Köln zuständig ist. Zuständig ist wahrscheinlich der Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Für die Bodendenkmäler könnte jedoch auch das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege zuständig sein (https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/roemisch-germanisches-museumarchaeologische-bodendenkmalpfle). Ob das Museum in diesem Fall aber nach dem IFG auskunftspflichtig ist, weiß ich nicht. Ihren Rat befolgend werde ich zunächst einen neuen, gleichlautenden Antrag an den Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln schicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195607/