Liste der Bodendenkmäler in Krefeld

- Liste der Bodendenkmäler in Krefeld

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
20. August 2020 02:03
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste der Bodendenkmäler in Krefeld
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Krefeld“ vom 20.08.2…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
22. September 2020 08:10
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Krefeld“ vom 20.08.2020 (#195606) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Krefeld“ vom 20.08.2…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
28. September 2020 17:20
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Krefeld“ vom 20.08.2020 (#195606) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Bodendenkmäler in Krefeld“ [#195606] [#195606]
Datum
10. Oktober 2020 19:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195606/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195606.pdf Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Krefeld
Ihre Anfrage vom 20.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie Ihre konkrete Anfrage an <<E-Mail…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.08.2020
Datum
16. Oktober 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte senden Sie Ihre konkrete Anfrage an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
16. Oktober 2020 14:32
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Liste der Bodendenkmäler in Krefeld Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist aus gesetzlichen, organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich ei…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Antwort: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
23. Oktober 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es ist aus gesetzlichen, organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich eine Liste der Bodendenkmäler zu senden. Desweiteren beziehe ich mich § 5 Abs. 4 DLVO und IFG- NRW§ 9 Bitte geben Sie mir konkrete Daten, die ich dann ggf. beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe nicht, warum es aus gesetzlichen, organi…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
23. Oktober 2020 13:48
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe nicht, warum es aus gesetzlichen, organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich sein soll, mir die Liste der Bodendenkmäler zu senden. An personenbezogenen Daten bin ich nicht interessiert. Diese dürfen ggf. geschwärzt werden. §9 IFG NRW trifft daher nicht zu. Ablehnungsgründe liegen daher nicht vor. Weshalb es aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich sein soll, Papier einzuscannen, ist mir nicht klar. Bitte begründen Sie das. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Grundsätzlich gilt, dass die Denkmalliste in digitaler Form zu führen ist ( § 1. Ab…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
26. Oktober 2020 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Grundsätzlich gilt, dass die Denkmalliste in digitaler Form zu führen ist ( § 1. Abs.2 DLVO). Dies konnte bislang, unter anderem aus Personalmangel noch nicht umgesetzt werden. Desweiteren beziehe ich mich § 5 Abs. 4 DLVO zum Schutz der Bodendenkmäler und IFG- NRW§ 9 und § 5Abs. 1 S 4 IFG NRW Ich bin nach wie vor gerne bereit, Ihnen bei entsprechenden Angabe von Daten, zu antworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Bodendenkmäler in Krefeld“ [#195606] [#195606]
Datum
26. Oktober 2020 14:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195606/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meinen Antrag zu Untecht ablehnt. Ihre Begründungen sind äußerst knapp und überhaupt nicht nachvollziehbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195606.pdf Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Aktenzeichen 209.2.3.2.2.-9766/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Informat…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.2.-9766/20 Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
9. November 2020 21:47
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Aktenzeichen 209.2.3.2.2.-9766/20 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Informationen, die Sie mir geben, habe ich nicht direkt von der Stadt erhalten. Ich bedauere, dass die Stadt nicht über eine Auflistung der Bodendenkmäler verfügt. Da es in der Stadt aber lediglich 30 Bodendenkmäler gibt, gebe ich mich auch mit einer Übersendung von Scans der Karteikarten zufrieden. Diese Option hat mir die Stadt allerdings gar nicht gegeben und auch die voraussichtliche Höhe der Kosten hat mir die Stadt nicht mitgeteilt. Ich bitte daher um weitere Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben der LDI NRW mitgeteilt, dass es insgesamt 30 Bodendenkmäler in Krefeld gib…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
17. November 2020 17:47
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben der LDI NRW mitgeteilt, dass es insgesamt 30 Bodendenkmäler in Krefeld gibt, die derzeit noch auf Karteikarten (teilweise handschriftlich) erfasst sind. Ein Informationszugang zu diesen Karteikarten (Kopieren, Schwärzen der personenbezogenen Daten, Einscannen) würde einen erheblichen und damit kostenpflichtigen Verwaltungsaufwand erzeugen. Ich bitte Sie, mir die voraussichtliche Höhe der Kosten des Informationszugangs mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195606/

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Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in Grundsätzlich gilt, dass die Denkmalliste in digitaler Form zu führen ist ( § 1. Ab…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: Liste der Bodendenkmäler in Krefeld [#195606]
Datum
23. November 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Grundsätzlich gilt, dass die Denkmalliste in digitaler Form zu führen ist ( § 1. Abs.2 DLVO). Dies konnte bislang, unter anderem aus Personalmangel noch nicht umgesetzt werden. § 5 Abs. 4 der DLVO und § 5Abs. 1 S 4 IFG NRW. schließt eine Veröffentlichung aus, sollte eine Gefährdung vorliegen. Die Bearbeitung und Prüfung der einzelnen Objekte kann zur Zeit, aus Personalmangel nicht geleistet werden. Eine sorgfältige und rechtssichere Bearbeitung im Sinne § 5 Abs. 4 und Abs. 5 DLVO kann zur Zeit nicht geleistet werden. Wie aufwendig die sorgfältige, vorbereitende und rechtssichere Recherche und Bearbeitung im Sinne § 5 Abs. 4 und Abs. 5 DLVO sein wird, kann nicht bemessen werden. Mögliche Kosten die entstehen können ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom 17.09.2001 (Krefelder Amtsblatt Nr. 40 vom 04.10.2001, S. 238) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.11.2001 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 20.12.2001, S. 320) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.04.2006 (Krefelder Amtsblatt Nr. 16 vom 20.04.2006, S. 88) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 06.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 23.12.2010, S. 317-318) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 06.12.2011 (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2011, S. 454-455) in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19.06.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 26 vom 25.06.2015, S. 212 - 216) Wie bereits schon erwähnt, kann ich Ihnen bei einer konkreten Anfrage weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen