Liste der Bodendenkmäler in Simmerath

- Liste der Bodendenkmäler in Simmerath

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Simmerath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Bodendenkmäler in Simmerath [#195616]
Datum
20. August 2020 02:35
An
Kommunalverwaltung Simmerath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Liste der Bodendenkmäler in Simmerath
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195616/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Simmerath
Liste Bodendenkmäler Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Einsicht d…
Von
Kommunalverwaltung Simmerath
Betreff
Liste Bodendenkmäler
Datum
25. August 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Einsicht der Liste der Bodendenkmäler. Dies ist möglich. Ich bitte Sie dennoch um Geduld, da wir keine offizielle Liste in dem Sinne der Bodendenkmäler führen und ich aus diesem Grunde diese einzeln raus suchen muss. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Liste Bodendenkmäler [#195616] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bod…
An Kommunalverwaltung Simmerath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste Bodendenkmäler [#195616]
Datum
28. September 2020 17:17
An
Kommunalverwaltung Simmerath
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Bodendenkmäler in Simmerath“ vom 20.08.2020 (#195616) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195616/

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Kommunalverwaltung Simmerath
Liste Bodendenkmäler Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie zunächst, dass Sie erst jetzt eine Antwort er…
Von
Kommunalverwaltung Simmerath
Betreff
Liste Bodendenkmäler
Datum
5. Oktober 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie zunächst, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Ich habe zunächst das Amt für Bodendenkmalpflege kontaktiert und dort abgestimmt, wie viele Bodendenkmäler nun eingetragen sind. Unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 20.08.2020 teile ich Ihnen mit, dass folgende Bodendenkmäler im Gemeindegebiet in die Denkmalliste eingetragen sind: 1. Zum einen ist dies das Bodendenkmal "Befestigung Meisenburg". Dieses liegt in der Flur am Weiher, westlich der Ortschaft Huppenbroich und ist einen Hügel, der die Wüstung einer mittelalterlichen Niederungsburg, explizit Reste der Hauptburg darstellt. Er ist umgeben von heute sumpfigen Gräben. Die Grundstücke auf denen sich das Bodendenkmal befindet stehen in Privateigentum. 2. Das andere Bodendenkmal stellen zwei unterschiedlich große Wallrechtecke dar, die sind südwestlich der Kirche von Eicherscheid in der Flur "Menksrott". Eine Reihe alter Grenzsteine markieren dieses Waldkämpe und Feldfluren. Die mit Wällen und dichten Hecken eingefriedete Waldareale sind letzte Relikte bäuerlicher Kultur und lokaler Verwaltungs- und Rechtssysteme. Weitere Bodendenkmäler sind für das Gemeindegebiet Simmerath nicht eingetragen worden. Es laufen allerdings Eintragungsverfahren für folgende Bodendenkmäler: 1. Steinbruch 2. Eine römische Trümmerstelle Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen