Liste der Bußgeldverfahren

Die Liste der eröffneten und abgeschlossenen Sanktions-/Bußgeldverfahren nach DS-GVO.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2019
  • Frist
    6. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Bußgeldverfahren [#35530]
Datum
4. Januar 2019 11:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Liste der eröffneten und abgeschlossenen Sanktions-/Bußgeldverfahren nach DS-GVO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
D1-45/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird: Geld…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Liste der Bußgeldverfahren [#35530]
Datum
11. Januar 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
D1-45/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird: Geldbußen Die überwiegende Anzahl der im Jahre 2018 verhängten Bußgelder bezog sich auf die alte Rechtslage, weil die Verstöße vor dem 25.05.2018 begangen wurden. Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe wurde deshalb noch der deutlich niedrigere Rahmen des BDSG alter Fassung herangezogen. In den zwei letzten Fällen fand der deutlich erhöhte Bußgeldrahmen nach der DSGVO Anwendung. Bußgeldbescheide Sachverhalt Verbotsvorschrift Bußgeldhöhe in Euro Status Zusendung von Werbung via E-Mail trotz Widerspruchs § 43 Abs. 2 Nr. 5b BDSG a.F. 1.000,-- bestandskräftig verspätete Auskunft § 43 Abs. 1 Nr. 8a BDSG a.F. 4.000,-- bestandskräftig Zusendung von Werbung via E-Mail trotz Widerspruchs § 43 Abs. 2 Nr. 5b BDSG a.F. 3.000,-- Einspruch eingelegt Videoüberwachung in einer Arztpraxis § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG a.F. 5.000,-- bestandskräftig Patientennamen in Cloud-Kalender § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG a.F. 500,-- bestandskräftig Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 83 Abs. 4 lit. a, 28 Abs. 3 DSGVO 5.000,-- Einspruchsfrist läuft Verspätete Meldung eines Data Breaches und unterbliebene Information der Betroffenen Art. 83 Abs. 4 lit. a, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 DSGVO 20.000,-- Einspruchsfrist läuft Verwarnungen Seit Geltungsbeginn der DSGVO wurden zahlreiche Verwarnungen ausgesprochen. Es handelt sich um förmliche, feststellende Verwaltungsakte, die keine Geldbuße zum Gegenstand haben. Im Wiederholungsfall spielen vorangegangene Verwarnungen jedoch eine erhebliche Rolle bei der Frage, ob und in welcher Höhe dann ein Bußgeld verhängt wird. Verwarnungen verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO unzureichende Auskunft Art. 15 Abs. 1 DSGVO verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Elektronische Bewerbung ohne Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Elektronische Bewerbung ohne Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Werbung trotz Werbewiderspruchs Art. 21 Abs. 3, 6 Abs. 1 Satz 1 lit f) DSGVO Verstoß gegen Datensicherheit Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art 24, 25, 32 DSGVO unvollständige Auskunft Art. 15 Abs. 1 DSGVO unrechtmäßige Speicherung § 15 TMG (alt), Art. 6 I f DSGVO verspätete Auskunft Art. 12 Abs. 3 DSGVO rechtswidrige Videoüberwachung und Tonaufzeichnung Art. 6 Abs. 1 lit f) und § 4 BDSG Betrieb einer Dashcam Art. 6 Abs. 1 lit f) und § 4 BDSG Anweisungen und Anordnungen Anweisungen sind Verwaltungsakte, mit denen wir ein Handeln, Dulden oder Unterlassen verbindlich verlangen können. Mit Geltungsbeginn der DSGVO ist es auch möglich, verbindliche Anweisungen gegenüber öffentlichen Stellen auszusprechen. Ergeht ein solcher Verwaltungsakt nicht auf Grundlage der DSGVO, sondern gemäß der Richtlinie 2016/680 gegen Polizei- der Justizmaßnahmen, spricht man von einer Anordnung. Anweisungen und Anordnungen Sachverhalt Zielrichtung der Anordnung Rechtsgrundlage Antrag auf Erhalt einer Kopie Anweisung, den Anträgen des Betroffenen zu entsprechen Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO Erstellung von Templates zur automatisierten Gesichtserkennung Anordnung zur Löschung einer polizeilichen Datenbank § 6 HmbRI(EU)2016/680 UmsAAG i.V.m § 43 HmbJVollzDSG Diese Auskunft entspricht weitestgehend der entsprechenden Berichtserstattung in dem demnächst erscheinenden 27. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und ergeht schon deshalb gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen