Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz

Anfrage an: Bundesärztekammer

- eine Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz wie in (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Liste219a/20210405_Liste____13_Abs_3_SchKG.pdf) in einem maschinenlesbaren Format (CSV, JSON) zur automatisierten Weiterverarbeitung
- sofern nicht möglich, die technischen oder rechtlichen Gründe, die die Veröffentlichung verhindern

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    9. Juni 2021
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Tobias Preuß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste der …
An Bundesärztekammer Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz [#220006]
Datum
7. Mai 2021 16:25
An
Bundesärztekammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz wie in (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Liste219a/20210405_Liste____13_Abs_3_SchKG.pdf) in einem maschinenlesbaren Format (CSV, JSON) zur automatisierten Weiterverarbeitung - sofern nicht möglich, die technischen oder rechtlichen Gründe, die die Veröffentlichung verhindern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß Anfragenr: 220006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220006/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß

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Bundesärztekammer
Sehr geehrter Herr Preuß, Ihre Anfrage vom 07.05.2021 wurde zuständigkeitshalber an die Rechtsabteilung der Bunde…
Von
Bundesärztekammer
Betreff
AW: Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz [#220006]
Datum
18. Mai 2021 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Preuß, Ihre Anfrage vom 07.05.2021 wurde zuständigkeitshalber an die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer weitergeleitet. Ihren Antrag stützen Sie auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Danach besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte Form der Übermittlung. Hinzu kommt, dass gemäß § 13 Abs. 3 SchKG die Bundesärztekammer für den Bund eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vornehmen, führt. Zu diesem Zwecke werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Um die Datenschutzkonformität sicherzustellen, müssen wir von einer Übermittlung in einem maschinenlesbaren Format (CSV, JSON) zur automatisierten Weiterverarbeitung absehen. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen