Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Eine Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevanten Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.

Die Liste sollte enthalten: Den Namen (Abkürzung und ausgeschrieben) der jeweiligen Datenbank, eine Kurzbeschreibung des Inhalts und die jeweilige Anzahl der Datensätze.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der Daten…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden. [#179939]
Datum
10. Februar 2020 16:32
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevanten Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden. Die Liste sollte enthalten: Den Namen (Abkürzung und ausgeschrieben) der jeweiligen Datenbank, eine Kurzbeschreibung des Inhalts und die jeweilige Anzahl der Datensätze.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 179939 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] hier: Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefähr…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] hier: Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert sind [#179939]
Datum
6. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] , mit Antrag vom 10.02.2020 baten Sie um Zusendung einer "Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert sind". Bezugnehmend auf Ihren Antrag möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächlich vorhandene amtliche Informationen erstreckt. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht bzw. eine solche zur Beantwortung konkreter Fragen ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht als amtliche Unterlage vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand des Informationsanspruchs (vgl. u.a. Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 1 Rn. 36). Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen zu den von Ihnen konkret begehrten Informationen leider keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag IFG-Sachbearbeitung
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Es wird gegen den o.g. Verwaltungsakt W I D E R S P R U C H eingelegt. Begründung: Bei dem Verwal…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
12. März 2020
An
Bundeskriminalamt
Status
geschwärzt
2,1 MB
Es wird gegen den o.g. Verwaltungsakt W I D E R S P R U C H eingelegt. Begründung: Bei dem Verwaltungsakt, der auf eine Anfrage auf Auskunft nach dem IFG-Bund erging, handelt es sich um eine rechtsmittelfähige ablehnende Entscheidung, auch wenn diese nicht deutlich als solche ausgestaltet ist (z.B. fehlt die Rechtsbehelfsbe-lehrung). Ich fordere Sie dazu auf, auf meinen Widerspruch hin die begehrten In-formationen herauszugeben, oder einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbe-scheid zu erlassen. I. Zu den einzelnen Ablehnungsgründen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Sie geben in Ihrer Begründung an, dass sich der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächlich vorhandene amtliche Informatio-nen erstrecke. Vorhanden sind die Informationen, die tatsächlich und dauerhaft vorliegen. Da es sich um tatsächlich vorliegende Informationen handelt und diese auch dauerhaft vorliegen, weil es Ihrer Behörde sonst schon unmöglich wäre, ihren gesetzlichen Aufträgen nachzukommen (vgl. Ausführungen unter II.), bestehen hier keine Zwei-fel, dass diese Informationen bei Ihrer Behörde vorhanden sind. Es dürfte auch unstrittig sein, dass es sich um Informationen mit amtlicher Zweck-bestimmung handelt, mithin es also hier nicht um nicht-amtliche Informationen geht. 2. Sie geben in Ihrer Begründung an, dass keine Informationsbeschaffungspflicht be-stünde. Da es sich um Informationen handelt, die bereits vorhanden sind (vgl. Ausführun-gen unter II.), kann dieser Ablehnungsgrund nicht nachvollzogen werden. Es be-stehen hier keine Zweifel, dass es sich nicht um Informationen handelt, die erst beschafft werden müssten, z.B. weil diese etwa nur bei einer anderen Behörde vorlägen oder verlorengegangen seien. Die Informationen liegen Ihrer Behörde vor, sind mithin also nicht erst zu beschaffen. Auch ist es nicht etwa so, dass Ihre Behörde keine Zugriffsmöglichkeit auf die begehrten Informationen hätte oder noch niemals im Besitz derer gewesen wäre. 3. Sie geben in Ihrer Begründung an, dass keine Informationserstellungspflicht be-stünde. Da es sich um Informationen handelt, die bereits vorhanden sind (vgl. Ausführun-gen unter II.), müssen diese nicht erst erstellt werden. Dieser Ablehnungsgrund zielt wohl darauf ab, dass eine Auflistung nicht erst er-stellt werden müsse, wenn diese Liste nicht schon in der begehrten Form vorläge. Wenngleich zweifelhaft sein dürfte, dass eine solche Liste nicht schon vorhanden ist (vgl. Ausführungen unter II.), handelt es sich hier allenfalls um eine Zusammen-stellung bereits vorhandener Informationen und nicht um eine Erstellung oder Schaffung neuer Informationen, so wie Sie es hier gern konstruieren möchten. Dass auch ein Anspruch auf Zusammenstellung vorhandener Informationen be-steht, ergibt sich nicht nur aus dem Sinn und Zweck des IFG, der u.a. die Möglich-keit bieten soll, am Informationsbestand der Verwaltung zu partizipieren und das Verhalten der Verwaltung zu kontrollieren, der die Transparenz und Offenheit be-hördlicher Entscheidungen und das verantwortliche Handeln öffentlicher Stellen fördern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung und die demokrati-sche Kontrolle von staatlichem Handeln durch Bürger ermöglichen soll, sondern auch aus den Aufzählungen in der IFGGebV, wo eben nicht nur das bloße Kopieren von – sozusagen – bereits fertig zur Herausgabe vorhandenen Informationen auf-gelistet ist, sondern z.B. auch das Zusammenstellen von Unterlagen. An dieser Stelle möchte ich Sie freundlich darauf hinweisen, dass das Auskunfts-begehren in Ihrem Sinne stark eingeschränkt wurde. Statt einer Auflistung mit an sich sehr geringem Informationsgehalt hätten gleichfalls auch alle Unterlagen zu diesen Datenbanken angefordert werden können. Ich würde Ihnen schon aus die-sem Grund nahelegen, dem Ersuchen im begehrten Umfang nachzukommen, statt die Einschränkungen, die in Ihrem Sinne erfolgten, zu meinem Nachteil auszule-gen. 4. Sie geben in Ihrer Begründung an, dass keine Pflicht zur Beantwortung konkreter Fragen bestünde. Sie verkennen dabei, dass ein Informationsanspruch desto eher besteht, je konkre-ter die Frage gestellt ist. Es ist gerade nicht so, dass dem Ersuchen deshalb nicht stattzugeben ist, weil die Frage sehr konkretisiert oder eingeschränkt ist, sondern gerade deswegen ein Anspruch eher zu bejahen ist. Im Umkehrfall: Wenn eine Frage nicht konkret genug gestellt wurde, daher zu weit gefasst ist, dann stünde ggf. ein Recht zur Versagung aus diesem Grund zu – aber nachgerade nicht des-halb, weil eine Frage konkret, d.h. bestimmt, präzise und deutlich gestellt wurde. 5. Weiter beziehen Sie sich in Ihrer Begründung auf einen Kommentar von Schoch, geben diesen aber verfremdet wieder. Schoch bezieht sich bei der von Ihnen zi-tierten Stelle darauf, dass „Unterlagen nun tatsächlich nicht mehr vorhanden“ sind. Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, dass auch Schoch in Rn. 34 – 35 zu § 1 selbst deutlich macht, dass der Begriff „Informationen“ weiter auszulegen ist, als z.B. etwa die Begriffe „Dokumente“ oder „Unterlagen“. II. Sie geben abschließend (sinngemäß) an, dass Ihre Behörde keine Informationen darüber hätte, in welchen Datenbanken diese personenbezogene Daten speichert. Diese Begründung wirkt geradezu absurd. Es erscheint ausgeschlossen, dass Ihre Behörde keine Informationen darüber hat. Dazu nur beispielhafte Überlegungen: 1. Nach dem BKAG ist es u.a. Aufgabe Ihrer Behörde, derartige Informationssamm-lungen anzulegen und zu pflegen. Es erscheint aber geradezu unmöglich, dass die Mitarbeiter Ihrer Behörde auf diese Datenbanken zugreifen können, wenn diese gar nicht wüssten, dass diese existieren, oder nicht wüssten, auf welche Datenbank sie für welchen Vorgang zuzugreifen hätten. Es erscheint auch ohne das Wissen geradezu unmöglich, diese Mitarbeiter zu schulen oder etwa den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, nur jeweils einem ausgewählten Mitarbeiterkreis Zu-griff auf ausgewählte Datenbanken zu gestatten. 2. Nach EU-VO 2016/679 haben Sie u.a. ein umfassendes Verzeichnis über Verarbei-tungstätigkeiten zu erstellen und die technischen und organisatorischen Maßnah-men zu beschreiben. Zudem haben Sie die Integrität informationstechnischer Sys-teme sicherzustellen (schon wegen des grundgesetzlichen Anspruchs Betroffener darauf). Es erscheint ausgeschlossen, wie Sie dem nachkommen möchten, wenn Sie doch gar keine Informationen darüber haben, in welchen Datenbanken über-haupt Daten Betroffener gespeichert werden. 3. Im Rahmen von Auskunftsersuchen Betroffener nach dem BDSG bzw. der EU-VO 2016/679 war es Ihnen – wie hier bekannt ist – problemlos möglich, konkret zu beauskunften, in welcher Datenbank welche Informationen desjenigen Betroffenen bei Ihnen gespeichert sind, dazu die Datenbank mit Namen zu benennen und eine Kurzbeschreibung des Inhalts der jeweiligen Datenbank beizufügen. Hier stellt sich die Frage, wie dies möglich sein kann, wenn Sie doch gar nicht wissen, in welchen Datenbanken Daten über die Betroffenen gespeichert werden. Nach alldem kann Ihrer Argumentation hier nicht gefolgt werden. Es ist dement-sprechend die Begehrte Auskunft zu erteilen. gez. [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] [#179939]
Datum
13. März 2020 13:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179939 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung der Ablehnung willkürlich wirkt und nicht nachvollziehbar ist (siehe mein Widerspruch, der unter o.g. Adresse abrufbar ist). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 179939.pdf - 2020-03-06_1-ccf12032020.jpg - 2020-03-12_1-ccf13032020_0001.pdf Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [gesch…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
23. März 2020 17:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
448,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
3. Juni 2020 12:35
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ vom 10.02.2020 (#179939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Beschwerde vom 13.03.2020 zur Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten v…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
4. Juni 2020 10:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Beschwerde vom 13.03.2020 zur Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ vom 10.02.2020 (#179939) beim BKA wurde von Ihnen bislang nicht weiter bearbeitet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
8. Juni 2020 16:07
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ vom 10.02.2020 (#179939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939
Bundeskriminalamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 06.03.2020 fristgerecht beantwortet. Mit freun…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
19. Juni 2020 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 06.03.2020 fristgerecht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in und gegen diesen Verwaltungsakt wurde wiederum frist- und formgerecht Widerspruch ei…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
19. Juni 2020 09:22
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in und gegen diesen Verwaltungsakt wurde wiederum frist- und formgerecht Widerspruch eingelegt. Über diesen Widerspruch ist noch zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502
Datum
1. Juli 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
473,2 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auf meinen Widerspruch vom 12.03.2020 ist die Besch…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
2. Juli 2020 19:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Auf meinen Widerspruch vom 12.03.2020 ist die Beschwerdegegnerin bislang nicht eingegangen. Die Beschwerdegegnerin betrachtet die Anfrage wohl ausweislich deren E-Mail vom 19.06.2020 als abgeschlossen, da die Anfrage ja (ablehnend) mit Schriftsatz vom 06.03.2020 "fristgerecht beantwortet" sei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrags…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
12. August 2020 18:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Sachstandsmitteilung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502
Datum
14. August 2020 13:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
576,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
6. März 2021 21:15
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ vom 10.02.2020 (#179939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 360 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
20. April 2021 11:40
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ vom 10.02.2020 (#179939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 405 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte zu der Beschwerde um Sachstandsmitteilung. Bislang wurde weder eine Ausku…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
20. April 2021 11:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte zu der Beschwerde um Sachstandsmitteilung. Bislang wurde weder eine Auskunft erteilt, noch ist Sie auf den Widerspruch eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502
Datum
19. Mai 2021 08:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
559,5 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das BKA hat mittlerweile einen Widerspruchsbescheid erlassen. Diesen werde ich auf …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
19. Mai 2021 09:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das BKA hat mittlerweile einen Widerspruchsbescheid erlassen. Diesen werde ich auf fragdenstaat.de noch hochladen. Erledigt ist die Sache damit noch nicht. Das BKA hat lediglich auf seine Ausführungen in der ablehnenden Entscheidung verwiesen und behauptet damit nach wie vor, dass die Informationen nicht vorlägen. Mir liegen aber Auskünfte des BKA vor, in denen das BKA auf Anfragen nach Art. 15 Verordnung (EU) 2016/679 antwortete und dort konkrete Datenbanken samt einer Kurzbescheibung der Inhalte angab, in denen das BKA Informationen über die betreffende Person verarbeitet. Diese wäre nicht möglich, wenn dem BKA diese Informationen gar nicht vorlägen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit erweitere ich meine Beschwerde. Begründung: Das BKA ist dazu verpflichtet,…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
3. August 2021 17:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr << Anrede >> hiermit erweitere ich meine Beschwerde. Begründung: Das BKA ist dazu verpflichtet, durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Betroffene auf Auskunftsanfragen hin Auskunft der über sie verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten. Das BKA gibt aber in der ablehnenden Entscheidung an, dass es keine solche Maßnahmen getroffen hat. Das BKA gibt an, dass es keine Informationen darüber hat, in welchen Datenbanken es Daten betroffener Personen verarbeitet. Ein Verarbeitungsverzeichnis hat das BKA also ganz offensichtlich nicht erstellt. Damit hat das BKA ganz klar einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2016/680 und die EU-Verordnung 2016/679 eingeräumt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> bearbeiten Sie die Sache noch weiter? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] # 25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
15. September 2021 13:14
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr << Anrede >> bearbeiten Sie die Sache noch weiter? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] #25-725/003 II#0502
Datum
22. Oktober 2021 18:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/003 II#0502 Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage. Klage habe ich nicht erhoben. Mir ist das Kostenris…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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AW: IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Liste der Datenbanken, in denen Daten von "Gefährdern", "Relevante Personen", Verdächtigten oder Tätern gespeichert werden.“ [#179939] #25-725/003 II#0502 [#179939]
Datum
22. Oktober 2021 19:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage. Klage habe ich nicht erhoben. Mir ist das Kostenrisiko zu hoch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>