Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen

Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2016
  • Frist
    9. August 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine land…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#17260]
Datum
6. Juli 2016 11:33
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche g…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#17260]
Datum
19. Oktober 2016 10:40
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen“ vom 06.07.2016 (#17260) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gestellte Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einricht…
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen gestellte Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen" vom 06.07.2016 (#17260) liegt mir nicht vor. Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie diese offenbar an den falschen Adressaten gesendet haben, was die von Ihnen angeführte Überschreitung der gesetzlich vorgeschrieben Zeit für deren Beantwortung erklärt. Die zuständige Behörde für die Genehmigung von Tierversuchen nach §8 TierSchG in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Bitte wenden Sie sich an die dortigen Kolleginnen und Kollegen. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Ihre Anfrage (#17260) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse an unserer Arbe…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage (#17260)
Datum
20. Oktober 2016 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre gestrige Nachricht wurde an mich weitergeleitet, ohne dass ich Ihre originale Anfrage vom 06.07.2016 kenne. Gemäß des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes (TierSchZG M-V) vom 28. September 2000 ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche in M-V das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF<http://www.lallf.de/tierschutz.15.0.html>). Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die dortigen Kollegen. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
WG: Ihre Anfrage (#17260) Neue Adresse in NEUBRANDENBURG: Sie erreichen das LAGuS am Standort Neubrandenburg ab…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
WG: Ihre Anfrage (#17260)
Datum
20. Oktober 2016 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Neue Adresse in NEUBRANDENBURG: Sie erreichen das LAGuS am Standort Neubrandenburg ab 10. November 2016 im ehemaligen Telekom-Gebäude in der Oststadt, An der Hochstraße 1, 17036 Neubrandenburg Von: Gloyna, Kai Gesendet: Donnerstag, 20. Oktober 2016 08:43 An: <<E-Mail-Adresse>> Cc: Littmann, Dr., Martina; SM_LAGuS_Zentrale, Poststelle Betreff: Ihre Anfrage (#17260) Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ihre gestrige Nachricht wurde an mich weitergeleitet, ohne dass ich Ihre originale Anfrage vom 06.07.2016 kenne. Gemäß des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes (TierSchZG M-V) vom 28. September 2000 ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Tierversuche in M-V das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF<http://www.lallf.de/tierschutz.15.0.html>). Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die dortigen Kollegen. Mit freundlichen Grüßen,