Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen

Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG
durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche.

Sollten die gewünschten Informationen nicht bei Ihnen vorliegen, möchte ich Sie bitten, mich an die zuständige Adresse zu verweisen.

Ergebnis der Anfrage

Nach Verweis auf die Abteilung Verbraucherschutz erging zunächst ein vorläufiger Bescheid, in welchem öffentliche Einrichtungen genannt werden und angekündigt wird, dass private Unternehmen angefragt werden. Anschließend gibt es postalisch eine abschließende Liste.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2016
  • Frist
    9. August 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine landeswei…
An Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#17262]
Datum
6. Juli 2016 12:23
An
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine landesweite Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei sowohl melde- als auch anzeigepflichtige Versuche. Sollten die gewünschten Informationen nicht bei Ihnen vorliegen, möchte ich Sie bitten, mich an die zuständige Adresse zu verweisen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Betreff
WG: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#17262]
Datum
7. Juli 2016 06:14
Status
Warte auf Antwort
Zuständigkeitshalber an Sie weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Anfrage. Ihrer Antwort entnehm…
An Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#17262]
Datum
7. Juli 2016 15:55
An
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Anfrage. Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie selbst nicht für diesen Themenbereich zuständig sind und die Anfrage weiterverweisen. Allerdings erkenne ich nicht, wer die zuständige Person nun ist. Können Sie mir weiterhelfen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Ihre anfrage nach Einrichtungen, die Tierversuche gem. §= A7 8f. TSchG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage w…
Von
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Betreff
Ihre anfrage nach Einrichtungen, die Tierversuche gem. §= A7 8f. TSchG
Datum
7. Juli 2016 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde uns weitergeleitet und wird nach dem SIFG geprüft, bevor eine Entscheidung an Sie ergeht. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, nein, das kann ich leider nicht. Grundsätzlich ist meiner Ansicht nach das Lan…
Von
Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz - Zentralstelle für Gesundheitsberufe Saarland
Betreff
AW: WG: Liste der Einrichtungen, welche Tierversuche gemäß §8 und §8a TSchG durchführen [#17262]
Datum
8. Juli 2016 06:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, nein, das kann ich leider nicht. Grundsätzlich ist meiner Ansicht nach das Landesamt für Verbraucherschutz zuständig. An deren zentrale E-Mailadresse habe ich Ihre Anfrage weitergeleitet. Wir sind hier das Landesamt für Soziales, d.h. wir haben völlig andere Aufgabenbereiche. Mit freundlichen Grüßen